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Berlin: Datenschützer: BVG darf Videos machen

Die BVG kann, wie von ihr geplant, die Kameraüberwachung in Bussen und Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen ausweiten und die Aufnahmen 24 Stunden aufbewahren. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix wird den Verkehrsbetrieb nicht daran hindern, alle Bilder länger zu speichern.

Die BVG kann, wie von ihr geplant, die Kameraüberwachung in Bussen und Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen ausweiten und die Aufnahmen 24 Stunden aufbewahren. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix wird den Verkehrsbetrieb nicht daran hindern, alle Bilder länger zu speichern. Bei der U-Bahn ist dies bisher nur auf drei der neun Linien möglich.

In der Vergangenheit hatte die BVG oft Bedenken des Datenschützers angeführt und Aufzeichnungen der Videokameras nicht oder nur für wenige Minuten aufbewahrt. Die Bahn AG löscht die Aufnahmen aus ihren großen Bahnhöfen dagegen erst nach 48 Stunden. Die Auswertung der Bilder aus dem Kölner Hauptbahnhof führte auf die Spur der Bombenleger in zwei Regionalzügen.

Gegen eine systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung der Kamerabilder habe er zwar weiter Bedenken, sagte Dix gestern dem Tagesspiegel. Doch daran hindern könne er die BVG rechtlich nicht. Darauf hatte am Wochenende auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hingewiesen. Die BVG habe sich bisher über die Bedenken nicht einfach hinwegsetzen wollen, begründete Sprecherin Petra Reetz die Zurückhaltung. Dix wäre es lieber, wenn das Gesetz so geändert würde, dass für die Überwachung die Polizei zuständig wäre, wie es die Bundespolizei bei der Bahn praktiziert.

Auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ist für eine umfassendere Videoüberwachung. kt

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