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Stoßstange an Stoßstange. Wenn die Parklücke zu klein ist, hilft auch die beste Parkeinweisung nicht.

© imago/viennaslide

Der Ärger mit den Parklücken: Fahrer flucht in drei Variationen

Knifflige Parklücken fordern ihre Opfer. Wenn Stoßstange auf Stoßstange trifft, geht das nicht immer gut aus. Unser Autor erlebt das Thema enge Parklücken mit „unglücklichem Ende” in drei Variationen.

Verwünschungen auszustoßen, weil man beim Zurücksetzen ein Auto touchiert hat, ist noch nicht strafbar. Ob jene Fahrerin wohl geflucht hat, die Ende 2013 bei Nacht unseren schönen, wenn auch nicht makellosen Pkw mit ihrem Angeber-Jeep hörbar touchierte? Jedenfalls bretterte sie davon, ohne nachzusehen.

Die Delle hätten wir vielleicht erst später bemerkt, doch ein wachsamer Nachbar, den diese Rücksichtslosigkeit empörte, steckte einen Hinweis ans Wagenfenster, bot sich als Zeuge an. Wir überwanden den Schamreflex, spießige Petzen zu sein, und erstatteten Anzeige: weil uns die Arroganz der Täterin ärgerte.

Nach einigen Wochen sollte unser Auto vorgeführt werden. Meine beiden strafunmündigen Söhne begleiteten mich. Der Beamte ließ sich von ihnen in ein Fachgespräch über Kriminalität verwickeln, aber ich meinte, in seinen Augen zu lesen, dass man sich bei diesem Vehikel im letzten Lebensabschnitt doch nicht mehr so anstellen müsste. Seitdem ist nichts mehr passiert.

Unerlaubt vom Unfallort entfernt

Einige Wochen später, am 30. Januar früh bei deftigem Winterwetter detscht der Verfasser dieser Zeilen, also ich, beim Zurücksetzen aus dem Parkhafen ein antikes Autochen an, dass vor dem Bordstein einer Baumscheibe im Straßenraum döst. Fahrer flucht. Der Schaden an dem zarten Oldtimer, dessen Weichteile aus Plastik zu sein scheinen, ist unübersehbar; an unserem ist nichts zu sehen. Kein Autobesitzer in Sicht. An diesem Eismorgen auf die Polizei warten? Die haben anderes zu tun, denke ich.

Bis dahin ist mein komplizierter Verbandstermin, zu dem ich unterwegs bin, geplatzt, Frau X ist wieder im Ausland, das kriegen wir nie wieder hin… Ich schreibe einen Zettel mit meinen Kontaktdaten, klemme ihn hinter den Scheibenwischer des Angedetschten. Ich rufe meine Frau, die Fahrzeughalterin, an; sie ist bereit, zur Vermeidung von Missverständnissen die Polizei zu informieren. Auf dem Weg zu meinem Termin höre ich per Handy von meiner Frau: Die Polizei habe barsch reagiert, sei nun unterwegs zum Unfallort.

Gleich darauf meldet sich von dort bei mir die Fahrerin des Wägelchens, bedankt sich für meine unübliche Ehrlichkeit: Sie könne, da in Eile, nicht auf das Eintreffen der Beamten warten. Wir vereinbaren, die Sache „so“ zu regeln. Die Polizei ruft mich erst nach ungefähr einer Stunde vom Tatort an, möchte Kontaktdaten der Geschädigten. Als ich mich deswegen etwas später noch mal artig melde, sagt man mir, jetzt habe man anderes zu tun, ich solle nicht mehr anrufen.

Aussage gegen mich selbst?

Wir benachrichtigen unsere Versicherung. Mit der Geschädigten tausche ich Mails aus. Sie ist bereit, mich gegebenenfalls im Knast zu besuchen, falls sie nicht selbst wegen Fahrens einer Schrottmühle eingebuchtet werde. Der Schaden wird repariert, reguliert. Am letzten Freitag flattert mir aber, Datum vom 23. Februar, eine Vorladung für Rosenmontag ins Haus: wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ich rufe die Geschädigte an, die ebenfalls vorgeladen und wie ich verhindert ist. Eigentlich liegt der Polizei, die uns bitte vor Versicherungsbetrug und Fahrerflucht, soweit nichts Dringenderes vorliegt, schützen möge, nur meine dusselige Selbstanzeige vor. Muss ich nun gegen mich aussagen?

Ein paar Kratzer an der Stoßstange

Am vergangenen Wochenende dann kehre ich bei Dunkelheit auf einen Parkplatz an einer Sportanlage in Westend zurück, ein Mann läuft mir panisch entgegen: Er habe die Stoßstange angekratzt, das tue ihm furchtbar leid, hier seine Personalien, Polizei habe er noch nicht gerufen, das mache er jetzt gleich, zückt das Handy. Ich falle vor ihm auf die Knie, drücke ihm Geldscheine in die Hand, sehe mich im Geiste schon in Guantanamo, flehe ihn an: Bitte, tun Sie das nicht! Es hat uns, hoffentlich, keiner gesehen.

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