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Berlin: "Der Bund soll die Zinslasten des Berliner Wohnungsbaus zahlen"

Franziska Eichstädt-Bohlig sitzt für die Grünen seit 1994 im Bundestag. Sie ist u.

Franziska Eichstädt-Bohlig sitzt für die Grünen seit 1994 im Bundestag. Sie ist u. a. wohnungs- und baupolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Es heißt, der Bundeskanzer habe die SPD zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit FDP und Grüne mit dem Hinweis überzeugt, Berlin sei auf die finanzielle Hilfe des Bundes angewiesen. Füllt die Bundesregierung nun bald die leeren Kassen?

Der Bund ist sich seiner Verantwortung für Berlin durchaus bewusst. Er wird aber erst dann Berlin unter die Arme greifen, wenn das Land deutliche Zeichen setzt, dass es aus eigener Initiative harte Sparmaßnahmen umsetzt. Das bezieht sich zuallererst auf den weiteren Personalabbau in den Behörden und die Verwaltungsreform. Vor allem die Baubehörde hat angesichts der inzwischen stark zurückgegangenen Aufgaben großen Reformbedarf.

Wie viele Stellen müssen weg?

Zum Thema Online Spezial: Berlin hat gewählt Wir Grünen meinen, dass allein in der Baubehörde in dieser Legislaturperiode bis zu 1000 Stellen gestrichen werden müssen. Eingespart werden müssen im Öffentlichen Dienst bis 2009 etwa 19 000 Stellen eingespart werden. In Berlin gibt es pro tausend Einwohner 49 öffentlich Bedienstete, in den neuen Länder sind es nur 25, in den alten Länder weniger als 20. Daher sollte die Hauptstadt zumindest auf das Niveau des vergleichbaren Stadtstaates Hamburg mit 37 Stellen abgesenkt werden.

Schwerpunkt des Personalabbaus sollte neben dem Baubereich die Polizeiverwaltung sein. Wichtig ist vor allem, dass die Bürokratie in Berlin schlanker wird und nicht bei Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder der Verwaltung von Sozialhilfe gespart wird. Hier sind die Bürger direkt betroffen, daher sollten die Stellen erhalten bleiben.

Die vielen Stellen wurden zu Mauerzeiten aufgebaut, ebenso wie die Milliarden-Schulden im sozialen Wohnungsbau. Wird der Bund das Land mit diesen teilungsbedingten Altlasten allein lassen?

Es wäre hilfreich, wenn der Bund einen Großteil dieser Schulden übernimmt. Das Land zahlt jährlich über 2,5 Milliarden Schuldendienst für öffentliche Wohnungsbauförderungen der Vergangenheit. Doch Berlin darf sich nicht auf die Bundeshilfe allein verlassen, sondern muss sich auch um eine vorzeitige Darlehensrückzahlung der Wohnungswirtschaft bemühen. Die Unternehmen wollen teilweise bis zu einer Milliarde Mark mittelfristig an Berlin zurückzahlen, vorausgesetzt das Land entlässt die betroffenen Wohnungen vorzeitig aus der Sozialbindung.

Da freuen sich die Spekulanten. Erst haben sie viel Geld für den Bau der Häuser kassiert, und jetzt können sie die subventionierten Wohnungen teuer verkaufen.

Unter normalen Bedingungen würde ich eine solche Maßnahme auch nicht befürworten. Aber das Land Berlin ist nun in großer Haushaltsnotlage. Außerdem ist der Wohnungsmarkt so entspannt, dass die Sozialmieten teilweise höher sind als die frei finanzierten Bauten. Sie müssen sowieso gedeckelt werden.

Und wann überreicht der Bundeskanzler den Scheck für Berlin?

Es wird sehr schwer werden, vor 2003 Nägel mit Köpfen zu machen. Zunächst muss das Land Berlin selbst sparen. Der Personalabbau ist hier die wichtigste Maßnahme, weil dies Jahr für Jahr Millionenbeträge kostet. Weitere Einsparungen müssen Privatisierungen bei öffentlichen Betrieben bringen. Wichtig ist auch ein zügiger Ausstieg aus den Entwicklungsmaßnahmen: Wasserstadt Oberhavel sowie Rummelsburger Bucht, der Schlachthof an der Eldenaer Straße, Adlershof und Biesdorf Süd. Bei diesen Projekten laufen seit Jahren Milliardenschulden auf. Derzeit betragen die ungedeckten Kredite 4,1 Milliarden Mark gerechnet wird mit weiteren Infrastrukturkosten von 900 Millionen Mark. Ein Ausstieg sowie eine Abwicklung der öffentlich finanzierten Träger würde zumindest den Schuldenberg begrenzen.

Wollen Sie den Rotstift auch bei den Mitteln für die Sanierung der Altbauten in der Stadt ansetzen?

Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur sozialen Stadt sowie Erhaltungsgebiete mit Mietobergrenzen unangetastet bleiben. Hier und in den Sanierungsgebieten müssen die öffentlichen Investitionen schwerpunktmäßig auf die öffentliche Infrastruktur, Kitas, Schulen, Sport- und Grünanlagen gelegt werden. Denn das Land Berlin darf nicht kaputtgespart werden.

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