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DER BUND UND SEINE HAUPTSTADT: Finanzierungsverträge seit 1994

HAUPTSTADTBESCHLUSSAls der Bundestag im Juni 1991 den historischen Beschluss zum Umzug von Bundesregierung und Parlament in die deutsche Hauptstadt Berlin fasste, war von Geld noch keine Rede. Nur der alten Bundeshauptstadt Bonn wurde in dem Parlamentsbeschluss ein „Ausgleich der finanziellen Sonderbelastung durch die Funktionsänderungen“ garantiert.

HAUPTSTADTBESCHLUSS

Als der Bundestag im Juni 1991 den historischen Beschluss zum Umzug von Bundesregierung und Parlament in die deutsche Hauptstadt Berlin fasste, war von Geld noch keine Rede. Nur der alten Bundeshauptstadt Bonn wurde in dem Parlamentsbeschluss ein „Ausgleich der finanziellen Sonderbelastung durch die Funktionsänderungen“ garantiert.

BERLIN-BONN-GESETZ

Erst im Berlin-Bonn-Gesetz vom April 1994 verpflichtete sich die Bundesregierung, das Land Berlin „bei den ihm vom Bund zur Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Repräsentation vereinbarungsgemäß übertragenen besonderen Aufgaben“ zu unterstützen. Die nähere Ausgestaltung bleibe vertraglichen Vereinbarungen vorbehalten. In diese Zusammenarbeit sei Brandenburg, soweit erforderlich, einzubeziehen.

Zwei Monate später wurde der erste Hauptstadtfinanzierungsvertrag abgeschlossen, mit dem der Bund von 1995 bis 2004 einen „abschließenden Gesamtbetrag“ von 665 Millionen Euro in Aussicht stellte: Für hauptstadtbedingte Investitionsaufgaben, hauptsächlich Verkehrsprojekte (etwa Ausbau von U- und S-Bahn), für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen und für Sonderbelastungen und sonstige hauptstadtbedingte Aufgaben.

HAUPTSTADTAUFGABEN

Im März 2001 wurde dieser Vertrag durch eine Anschlussvereinbarung ergänzt und zeitlich verlängert. Zur pauschalen Abgeltung von hauptstadtbedingten Sicherheitsmaßnahmen stellte der Bund damals jährlich 38,3 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem wurden Zuschüsse für die Kulturfinanzierung (zur „gesamtstaatlich veranlassten Repräsentation“) in Berlin zugesichert. Zunächst ging es um jährlich 51,1 Millionen Euro.

KULTURFÖRDERUNG

In einem zweiten Kulturfinanzierungsvertrag vom Dezember 2003 wurde die Kulturförderung deutlich aufgestockt. So nahm der Bund die Stiftung Jüdisches Museum, die Berliner Festspiele, das Haus der Kulturen der Welt und den Martin-Gropius-Bau unter seine Fittiche. Berlin wurde außerdem aus seinen Mitfinanzierungspflichten für die Sanierung der Museumsinsel entlassen und der Bund übernahm die Finanzierung der Akademie der Künste, der Stiftung Deutsche Kinemathek und die Betriebskosten des Hamburger Bahnhofs. Für den Hauptstadtkulturfonds wurden zusätzlich 10,2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Außerhalb dieser Verträge beteiligt sich der Bund auch – in der Regel zu 50 Prozent – an der Finanzierung von Gedenkstätten mit nationaler Bedeutung.

REGIERUNGSVIERTEL

Auch die städtebauliche Entwicklung des Parlaments- und Regierungsviertels in Berlin wird, geregelt durch eine Verwaltungsvereinbarung vom Mai 1994, zu 64 Prozent vom Bund finanziert. Den Rest zahlt Berlin. Immerhin geht es um ein Investitionsvolumen von 580 Millionen Euro. Bis 2009 soll das gesamte Geld in Gebäude, Straßen, Plätze und Grünanlagen umgesetzt worden sein.

HAUPTSTADTVERTRAG

Der gestern abgeschlossene Hauptstadtfinanzierungsvertrag, der bis 2017 gilt, wurde politisch und verfassungsrechtlich durch die sogenannte Hauptstadtklausel im Grundgesetz vorbereitet. In Artikel 22 Grundgesetz steht seit Juli 2006: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Allerdings verzichteten der Berliner Senat und die Bundesregierung einvernehmlich darauf, ein Hauptstadtgesetz zu formulieren. Man wollte offenbar flexibler bleiben als es ein Bundesgesetz normalerweise erlaubt. Jetzt ist die noch einmal verbesserte Hauptstadtfinanzierung durch einen Vertrag „abschließend geregelt“. Jedenfalls für eine Laufzeit von zehn Jahren. za

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