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Berlin: Der Fall Landowsky: "Nach Überprüfung meiner Erinnerung keine Kenntnis"

"Sehr geehrter Herr Landesvorsitzender, lieber Herr Striedermit Erstaunen habe ich der Tagespresse entnommen, dass Sie es "sehr wundern würde", wenn der Umgang mit der jeweils 20 000-Spende der Geschäftsführer von Aubis nicht mit der Spitze der CDU abgesprochen sei. Mit "ernsthaftem Zweifel" sollen Sie damit versucht haben, mir Kenntnisse über Entgegennahme, Fehler und Rechtsverstöße bei der Rechnungslegung sowie die Verwendung der insgesamt 40 000 Mark im Jahre 1995 / 96 zu unterstellen.

"Sehr geehrter Herr Landesvorsitzender, lieber Herr Strieder

mit Erstaunen habe ich der Tagespresse entnommen, dass Sie es "sehr wundern würde", wenn der Umgang mit der jeweils 20 000-Spende der Geschäftsführer von Aubis nicht mit der Spitze der CDU abgesprochen sei. Mit "ernsthaftem Zweifel" sollen Sie damit versucht haben, mir Kenntnisse über Entgegennahme, Fehler und Rechtsverstöße bei der Rechnungslegung sowie die Verwendung der insgesamt 40 000 Mark im Jahre 1995 / 96 zu unterstellen.

Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass ich nach den ersten konkreten Hinweisen auf Spenden der Aubis Geschäftsführer unverzüglich für Klärung und Korrektur gesorgt habe. Erste Hinweise auf die jetzt diskutierten Spenden der Aubis Geschäftsführer erhielt ich Ende Januar. Ich habe zunächst bei den Verantwortlichen nachgefragt, dann die Durchsicht der Rechnungsunterlagen 1995 veranlasst und im weiteren Verlauf einen "Untersuchungsführer" eingeschaltet. Von diesem Vorgang "Spenden in Höhe von insgesamt 40 000 DM" und insbesondere den Einzelheiten von Übergabe, Buchung und Verwendung hatte ich zuvor auch nach sorgfältiger Überprüfung meiner Erinnerung keine Kenntnis. Eine ordnungsgemäß verbuchte Wahlkampfspende des langjährigen Bundestagsabgeordneten und Unternehmers Christian Neuling und auch des ehemaligen Landesgeschäftsführers Wienhold hätte ich 1995 im Zweifel auch nicht als einen ungewöhnlichen Vorgang angesehen.

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Einig werden wir sicher in der Feststellung sein, dass Spenden an politische Parteien - auch so das Bundesverfassungsgericht - "Teilhabe des Bürgers im politischen Leben" und damit "wünschenswert" sind. Die Verletzung von Vorschriften des Parteiengesetzes und innerparteilichen Richtlinien durch Funktionsträger der CDU habe ich bereits öffentlich kommentiert. Die CDU wird diese Verstöße korrigieren, die innerparteilichen Schlussfolgerungen ziehen.

Zur Verantwortung eines Landesvorsitzenden einer Partei gehören die Einleitung der notwendigen Aufklärungen von erkannten Unregelmäßigkeiten und die Überprüfung von möglichen Organisationsmängeln. So wird das auch in Ihrer Partei sein, und ich würde nicht auf die Idee kommen, Sie als Landesvorsitzenden oder auch Repräsentanten ihrer Partei in der Funktion als Kreisvorsitzender für Rechtsverstöße von Parteimitgliedern in der Parteiorganisation verantwortlich oder mitverantwortlich zu machen.

Lieber Herr Strieder, ich verstehe durchaus innerparteiliche Disskussionszwänge. Ich erwarte allerdings eine an Sachlichkeit orientierte Diskussion. Die Feststellungen dieses Briefes sollen einer Versachlichung der Diskussion dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Diepgen"

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