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Wegen ihres westlichen Lebensstils war Hatun Sürücü am 7. Februar 2005 von ihrem damals 18-jährigen Bruder auf offener Straße mit drei Kopfschüssen getötet worden.

© dpa

Der Fall Sürücü: Der Mörder hat seine Strafe verbüßt

Ayhan Sürücü hat gestanden, vor zehn Jahren seine Schwester ermordet zu haben.2005 wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt lebt er in der Türkei.

DER MORD

Am 7. Februar 2005 kurz vor 21 Uhr peitschten drei Pistolenschüsse durch die Tempelhofer Oberlandstraße, dreimal wurde die 23-jährige Aynur Hatun Sürücü im Kopf getroffen. Die alleinerziehende Mutter starb auf dem Gehweg. Von Anfang an galt das Verbrechen an der 23-Jährigen, die einen westlichen Lebensstil gepflegt hatte, als sogenannter Ehrenmord. Die Polizei nahm kurz nach der Bluttat drei Brüder von Hatun fest: Ayhan, Mutlu und Alpaslan Sürücü.

DER PROZESS

Im Juli 2005 wurde gegen die drei Brüder Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben. Im Prozess ließ der damals 19-jährige jüngste Bruder Ayhan von seinem Anwalt verlesen: „Ich habe meine Schwester getötet, ich habe die Tat allein begangen, niemand hat mir geholfen.“ Laut Anklage waren drei der fünf Brüder an dem Mord beteiligt: Mutlu soll die Waffe besorgt, Alpaslan Schmiere gestanden haben. Als Kronzeugin hörte das Gericht die Ex-Freundin von Ayhan, die damals 19-jährige Melek, die ins Zeugenschutzprogramm kam. Das Landgericht verurteilte Ayhan Sürücü wegen Mordes zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft. Seine Brüder sprachen die Richter frei. Ihnen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Gegen diese Freisprüche legte die Anklage Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob 2007 die Freisprüche auf. Das Landgericht müsse über die möglichen „Verstrickungen der Brüder“ erneut urteilen, hieß es.

DER AUSGANG

Die beiden zunächst freigesprochenen Brüder befanden sich zum damaligenZeitpunkt schon in der Türkei. Mutlu Sürücü hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Um ein neues Verfahren eröffnen zu können, wurde ein internationaler Haftbefehl beantragt. Im Fall von Alpaslan Sürücü war es aufgrund seines türkischen Passes allenfalls möglich, das Verfahren an die Türkei abzugeben. Die Behörden lehnten es ab, Alpaslan und Mutlu Sürücü auszuliefern. Die Staatsanwaltschaft stellte 2008 das Verfahren ein. Später soll es noch einmal Vorermittlungen gegen die Brüder wegen des Verdachts der Mittäterschaft gegeben haben. Der jüngste Bruder wurde nach Verbüßung seiner Strafe 2014 in die Türkei abgeschoben. (Tsp)

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