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Berlin: Der grausame Vater könnte nach drei Jahren frei sein

Das Urteil scheint milde: sechs Jahre Gefängnis für den Schläger. Der seine Töchter trat, prügelte, quälte.

Das Urteil scheint milde: sechs Jahre Gefängnis für den Schläger. Der seine Töchter trat, prügelte, quälte. Und Bewährung für die Stiefmutter, die drei Jahre lang nicht gegen die Misshandlungen eingeschritten war. "Sechs Jahre sind kein Pappenstiel", sagte Richter Kai Dieckmann in der Urteilsbegründung - auch wenn es manchen so vorkommt. Noch schlimmer ist für viele der Gedanke, dass der Vater schon nach weniger als drei Jahren wieder aus der Haft entlassen werden könnte. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird von den sechs Jahren abgezogen, der Rest durch zwei geteilt. Das heißt, in rund zweieinhalb Jahren steht die erste Haftprüfung an. Hat er sich gut geführt, könnte er dann rauskommen - während die gemarterten Töchter an den Folgen der Grausamkeiten wahrscheinlich lebenslang leiden.

Die Bewährungsstrafe gegen die inzwischen getrennt lebende Ehefrau begründete das Gericht damit, dass erst durch ihre Anzeige das Verfahren in Gang gesetzt wurde und die Frau sich damit selbst schwer belastet hatte. Mehr hatte die Staatsanwaltschaft auch nicht beantragt.

"Häusliche Gewalt setzt einen Teufelskreis der Gewalt über Generationen in Gang", sagte der Richter. Andreas R. war nach eigenen Angaben selbst als Kind gequält worden. Er steckte regelmäßig Schläge ein, wurde zur Strafe in die Eistruhe gesteckt. Die Staatsanwältin hatte acht Jahre Haft gefordert, das Gericht wertete das Geständnis des Angeklagten am letzten Verhandlungstag stärker strafmildernd. Es folgte einem Gutachter, der eine Persönlichkeitsstörung feststellte. Der Angeklagte sei unfähig gewesen, sich in die Gefühle anderer hineinzuversetzen.

Die zwei Kinder leben heute im Heim. In ihrer Entwicklung liegen sie nach Angaben einer Erzieherin zwei bis drei Jahre zurück.

Ein Vergleich mit früheren Prozessen zeigt, dass das Urteil gegen Andreas R. nicht gerade milde ist. Im vergangenen September wurde eine Mutter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, ihr Ehemann zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie hatten ihre zwei Söhne mit einem Ledergürtel gequält. Fünf Jahre erhielt ein Vater, dessen Säuglinge nach seinen heftigen Faustschlägen bleibende Behinderungen davontrugen.

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