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Berlin: Der Mann soll Treuhandgelder in Höhe von 32 Millionen veruntreut haben

Der Mann auf der Anklagebank ist durchtrainiert wie ein Gewichtheber. Walter M.

Der Mann auf der Anklagebank ist durchtrainiert wie ein Gewichtheber. Walter M. hat lange nichts anderes als Erfolg gekannt. Er war Offizier, wurde Geschäftsmann, baute in Österreich eine Supermarktkette auf, sanierte Handesketten und wurde reich. Aber inzwischen geht es ihm schlecht. Seit Sommer 1998 sitzt er in Untersuchungshaft. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Liquidator ehemaliger DDR-Firmen 32 Millionen Mark aus dem Vermögen der Treuhand veruntreut zu haben. In 47 Fällen soll der 49-jährige Kaufmann Beträge von Geschäftskonten ostdeutscher Firmen auf seine Privatkonten überwiesen haben.

Der Angeklagte bestreitet nicht, dass er das Geld überwiesen hat. Am dritten Verhandlungstag äußerte er sich gestern zum ersten Mal. Vor einer Wirtschaftskammer des Landgerichts erklärte er, warum ihm seiner Ansicht nach Honorare in Höhe von 32 Millionen Mark zustehen. "Ich habe von 1991 bis 1998 insgesamt 60 Firmen abgewickelt", sagte der Angeklagte und räumte ein, dass die Höhe der "Vergütungen für Normalbürger sicherlich ungewöhnlich" sei. "Viele Menschen fragen sich, ob jemand rechtmäßig so viel Geld verdienen kann", sagte der ehemalige Liquidator und verwies auf die Vergütungsordnung für Konkursverwalter. Danach habe er die Honorare errechnet und anschließend überwiesen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren auch die Einzelbeträge erheblich: Am 28. November 1994 holte sich Walter M. drei Millionen Mark von vier Firmenkonten. Seiner Ansicht nach völlig zu Recht, denn "die Tätigkeiten eines Liquidators von Treuhandunternehmen waren außerordentlich verantwortungsvolle, schwierige und haftungsträchtige Tätigkeiten". Anders gesagt: Der Kaufmann aus Niedersachsen war für Firmen mit einem Gesamtbilanzvolumen von etwa zwei Milliarden Mark und annähernd 15 000 Mitarbeiter verantwortlich.

Bei dem entnommenen Geld handele es sich nicht um Gewinne, sondern um Umsätze. "Ich musste die Summen versteuern und meine Mitarbeiter davon bezahlen", sagte der Angeklagte. Vor jeder Überweisung habe er die Treuhand benachrichtigt. Im Sommer 1993 änderte sich das Klima zwischen der Treuhand und ihrem Liquidator. "Quasi von einem Tag auf den anderen blieben die Freigaben aus", erinnerte sich Walter M. Seine Vermutung: Die Treuhand war wegen der Vergütungen für Liquidatoren in die Schusslinie geraten. Aus dem Bonner Finanzministerium gab es ebenso Kritik wie aus dem Justizministerium und dem Bundestag. Im Ergebnis beschloss das Direktorat Abwicklung der Treuhandanstalt im Jahr 1994, die Vergütungen für Liquidatoren künftig in der Höhe zu begrenzen. "Zugleich wurde den Liquidatoren der ersten Stunde versichert, dass man sich mit uns einigen werde", sagte Walter M. Doch obgleich er sich fünf Jahre lang darum bemühte, gab es keine Einigung. Walter M. nimmt an, dass sich die Treuhand und ihre Nachfolgerin BvS niemals mit ihm einigen wollten. "Ich kann das Verhalten nur als Hinhaltetaktik bezeichnen", sagte er.

Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts hat sich auf einen langwierigen Prozess eingerichtet und Termine bis März 2000 festgesetzt. Für Walter M. ist auch danach keine Ende in Sicht. Ab nächsten Sommer befasst sich das Kammergericht zivilrechtlich mit seinen Honoraren.

Michael Brunner

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