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Berlin: Der neue Tarifvertrag

So wirken sich die neuen Regelungen konkret aus

Wer fällt unter den neuen Tarifvertrag?

Rund 71 000 Arbeiter und Angestellte in den Senats und Bezirksverwaltungen. Die 25 000 Mitarbeiter der Hochschulen sollen mit einem Anschlussvertrag einbezogen werden. Für die Arbeitnehmer in den öffentlichen Betrieben (BVG, BSR usw.) gelten andere Tarifverträge.

Wie verändert sich die Arbeitszeit?

Die Wochenarbeitszeit wird bei den Arbeitern und Angestellten ab August auf 37 Stunden gesenkt. Nur in den Kitas und Schulhorten muss 38 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Zusätzlich gibt es zwei freie Tage im Jahr und entsprechend der vereinbarten Einkommenskürzungen können auf einem Arbeitszeitkonto weitere Arbeitszeitguthaben angesammelt werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Arbeitnehmer, die höchstens halbtags arbeiten, Altersteilzeit leisten oder eine feste Zahl von Wochenstunden vereinbart haben. Die Wochenarbeitszeit der angestellten Lehrer bleibt bei 42 Stunden. Die Beamten arbeiten ab August 40 Wochenstunden. Die Pflichtstunden der Lehrer wurden im Januar 2003 um bis zu zwei Stunden erhöht. Dabei bleibt es auch.

Was ändert sich beim Monatsgehalt?

Die Arbeiter und Angestellten erhalten rückwirkend vom 1. Januar 2003 ein 2,4 Prozent höheres Grundgehalt (brutto). Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 185 Euro (West) und 166,5 Euro (Ost). Zu Jahresbeginn 2004 und 2005 erhöht sich das Grundgehalt jeweils um ein weiteres Prozent und eine Einmalzahlung von 50 Euro (West) bzw. 46,25 Euro (Ost) wird fällig. Im Gegenzug werden den Arbeitnehmern im höheren Dienst ab August dieses Jahres 12 Prozent, im mittleren und gehobenen Dienst 10 Prozent und in den unteren Vergütungsgruppen 8 Prozent vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen. Ausgenommen von diesen Gehaltsveränderungen bleiben die 4000 angestellten Lehrer. Die Beamten kommen ebenfalls in den Genuss der bundesweiten Tarifanhebungen bis 2005, allerdings mit drei Monaten Verspätung.

Was bleibt vom Urlaubsgeld?

Nur die Beamten müssen bluten: Deren Urlaubsgeld fällt ab 2004 ersatzlos weg.

Was bleibt vom Weihnachtsgeld?

Für die Arbeiter und Angestellten ändert sich – wie beim Urlaubsgeld – ebenfalls nichts. Die Beamten bekommen im Dezember 2003 nur noch eine pauschale Sonderzahlung von 640 Euro plus 25,56 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bis 2009 bleiben betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Außerdem hat sich der Senat verpflichtet, in den kommenden beiden Jahren je 500 Auszubildende einzustellen.

Was spart Berlin mit dem Tarifvertrag?

In diesem Jahr 90 Millionen Euro und 2004 rund 225 Millionen Euro. Die Einsparmaßnahmen bei den Beamten bringen im laufenden Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro und 2004 rund 230 Millionen Euro. za

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