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Berlin: Der „Präsident“ muss weiter warten

In Sachen „Präsident“ geht das Warten weiter: Die 35. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts, die jetzt im Streit um die Haftfortdauer des mutmaßlichen Bandenchefs Mahmoud Al-Z.

In Sachen „Präsident“ geht das Warten weiter: Die 35. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts, die jetzt im Streit um die Haftfortdauer des mutmaßlichen Bandenchefs Mahmoud Al-Z. am Zuge ist, kündigte eine Entscheidung bis spätestens kommenden Montag an. „Es wird ein sehr, sehr umfangreicher Beschluss. Das braucht Zeit“, sagte gestern der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt.

Vor dieser Kammer müssen sich der „Präsident“ und acht weitere Angeklagte seit Ende September wegen internationalen Rauschgifthandels verantworten. Im ersten Anlauf war der Prozess nach viermonatiger Verhandlung am fehlerhaften Verhalten der damaligen Richter gescheitert. Wie berichtet, hatten Al-Z. und weitere Angeklagte daraufhin erfolgreich Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft eingelegt. Die Karlsruher Richter wiesen unter anderem darauf hin, dass eine von der Justiz verschuldete Verzögerung des Verfahrens nicht zu einer unverhältnismäßig langen U-Haft führen dürfe.

Der Ball ging zurück ans Kammergericht. Zwei Wochen vergingen, ehe dort entschieden wurde, dass die Zuständigkeit beim Landgericht liegt. Das Kammergericht erklärte sich als nicht zuständig, weil der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt worden sei. Verteidiger warfen dem Kammergericht nun „grobe Missachtung“ der Karlsruher Entscheidung vor und verlangten ein Ende der Untersuchungshaft. Der „Präsident“, einer der mutmaßlich einflussreichsten Kriminellen der Stadt, war im April 2005 in einer spektakulären Polizeiaktion festgenommen worden. K.G.

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