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Berlin: Der Rottweiler entzweit Rot-Rot SPD und PDS streiten um ein Hundegesetz

– es soll gegen Klagen von Tierhaltern Bestand haben

SPD und PDS streiten sich um den Rottweiler: Nach dem Angriff einer Hündin dieser Rasse auf ein zwölfjähriges Mädchen am vergangenen Wochenende in Reinickendorf will die SPD auch diesen Hunden am liebsten einen Maulkorb verpassen und sie zwangsweise an die Leine legen. Bisher allerdings stehen Rottweiler in Berlin noch nicht auf der Liste der gefährlichen Rassen, die nach der Hundeverordnung nur unter Auflagen ausgeführt werden dürfen. Der Koalitionspartner PDS dagegen lehnt die Rasselisten ab und setzt stattdessen auf Hundeschulen: Wer sich einen größeren Hund anschaffen will – egal, welcher Rasse – soll dort zuvor einen Hundeführerschein erwerben.

Aneinander geraten sind die hundepolitischen Experten beider Parteien schon vor Monaten, weil die Berliner Hundeverordnung juristisch angeschlagen ist. Jetzt muss ein Gesetz her, dem künftige Klagen von Hundehaltern nichts anhaben können. Und dabei steht der Inhalt zur Debatte. Den Gesetzesvorschlag will der Senat schon im Februar ins Parlament einbringen. Aber bisher ringt die Koalition noch um einen Kompromiss, bei dem die Liste der gefährlichen Rassen eher verkürzt denn ausgeweitet werden soll. Einig ist man sich offenbar nur hinsichtlich des Leinenzwangs für alle Hunde.

„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch unsere Berliner Hundeverordnung rechtlich nicht mehr durchsetzen lässt“, sagt Torsten Nöldener, Tierarzt in der Senatsgesundheitsverwaltung. Dabei denkt er an die erfolgreichen Klagen von Kampfhundebesitzern gegen die Verordnungen in anderen Bundesländern – und zuletzt in Berlin. So hat das Berliner Verwaltungsgericht im November auch die hiesige Verordnung praktisch gekippt.

Die Richter gaben dem Antrag eines Tempelhofer Hundebesitzers statt, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Bezirksamt ihm seine American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin weggenommen hatte. Das Gericht gab ihm Recht. Für so weitreichende Eingriffe bedürfe es eines Gesetzes, eine Verordnung reiche nicht aus. Also ist jetzt das Abgeordnetenhaus gefragt. Mit einem vom Landesparlament verabschiedeten Hundegesetz könnte man in die Rechte von Kampfhundebesitzern weitreichender eingreifen. Im Tempelhofer Fall hätte bei Vorliegen eines entsprechenden Gesetzes der bloße Verdacht einer erhöhten Gefahr ausgereicht, um den Hund einzukassieren.

Über den Inhalt des zu schaffenden Gesetzes sind SPD und PDS allerdings uneins. Der Hunde-Fachmann in der PDS-Fraktion, Gernot Klemm, will sich ähnlich wie die Grünen nicht auf bestimmte gefährliche Rassen festlegen. „Die laufen dann angeleint und mit Maulkorb herum“, sagt er, „aber was machen wir, wenn ein Schäferhund zubeißt, für den keinerlei Sanktionen gelten?“ Stattdessen will Klemm die Halter aller größeren Hunde verpflichten, mit ihrem Tier eine Hundeschule zu besuchen.

Aus Sicht von SPD und Gesundheitsverwaltung ist das unrealistisch. „Sollen wir die Hunde mit dem Zollstock ausmessen?“, fragt Tierarzt Nöldener. Außerdem hätten sich die bisherigen Sanktionen für gefährliche Hunde bewährt. „Seit es die Rasselisten gibt, ging die Zahl der Angriffe von Kampfhunden drastisch zurück.“ Nöldener hält es für „überlegenswert“, im künftigen Gesetz auch den Rottweiler auf die Rasseliste zu setzen. In Bayern und Brandenburg ist das schon der Fall. Doch angesichts des Widerstandes der PDS werde man die Liste wohl eher verkürzen müssen, sagt er. Das würde bedeuten, nur für Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire-Bullterrier gälte der Maulkorb- und Leinenzwang weiter. Sie sind mit Abstand die häufigsten gefährlichen Rassen. Acht seltenere Rassen wie der Dogo argentino oder der japanische Tosa Ini würden hingegen von der Liste gestrichen.

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