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Berlin: Der Senat hält am Schließungsbeschluss fest

Bundestagsabgeordnete fordern Bundesregierung zu einer klaren Stellungnahme zum Flughafen auf

Der Antrag der Bahn, den Betrieb auf dem Flughafen Tempelhof übernehmen zu wollen, hat das gestrige Klageverfahrten gegen die beabsichtigte Schließung nicht beeinflusst. Den Antrag der Kläger, das Verfahren auszusetzen, bis über den Antrag der Bahn entschieden worden ist, lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.

Der Senat jedenfalls bleibt hart. „Die Flughäfen Tempelhof und Tegel werden geschlossen, daran ändert das Angebot der Deutschen Bahn nichts“, sagte gestern der stellvertretende Senatssprecher Günter Kollodziej. Es dürfe nichts unternommen werden, was den Ausbau des Großflughafens Schönefeld juristisch gefährde. Darin seien sich Berlin, Brandenburg und der Bund als Gesellschafter einig und es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Bundesregierung von dieser gemeinsamen Position abrücken wolle.

Davon unabhängig wird die Stadtentwicklungsverwaltung den Antrag der Bahn AG, den Betrieb des Flughafens Tempelhof ab 30. Oktober 2007 zu übernehmen, sorgfältig prüfen. „Das kann einige Wochen dauern“, sagte die Sprecherin der Behörde, Manuela Damianakis, gestern. Die Bahn will, wie berichtet, in Kooperation mit der „Central European Development“ (CDE) um den US-Manager Fred Langhammer in den Pachtvertrag mit der Berliner Flughafengesellschaft einsteigen. Allerdings zunächst befristet auf sechs Monate nach Inbetriebnahme des Flughafens in Schönefeld (BBI). Danach soll es nur noch die Geschäftsfliegerei geben.

Mit dieser zeitlichen Einschränkung will die Bahn offenbar dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gerecht werden, das im Frühjahr 2006 die Planfeststellung für den Ausbau des Großflughafens bestätigte. Aber unter der Maßgabe, dass die Flughäfen Tegel und Tempelhof spätestens dann geschlossen werden, wenn BBI „ans Netz“ geht. Das entspricht dem sogenannten Konsensbeschluss für einen Single-Flughafen in Schönefeld, den die damaligen Länderchefs Manfred Stolpe (SPD) und Eberhard Diepgen (CDU) sowie der Ex-Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) am 28. Mai 1996 unterschrieben.

Aber was mache es für einen Sinn, wenn ein öffentliches Unternehmen die Gelder der Steuerzahler in den Betrieb eines Flughafens stecke, der nach fünf Jahren endgültig geschlossen werde, fragte der SPD-Verkehrsexperte Christian Gaebler. Auch bei der Berliner Flughafengesellschaft wird die Ernsthaftigkeit des Bahnangebots bezweifelt. Noch gebe es dafür kein wirtschaftliches Konzept, hieß es gestern.

Außerdem habe die Bahn ihr Angebot an das Engagement Langhammers für Tempelhof gekoppelt, obwohl nicht absehbar sei, ob CDE überhaupt den Zuschlag erhalte. Die Bahn hält es dagegen für möglich, gemeinsam mit dem amerikanischen Investor den riesigen Komplex in Tempelhof wirtschaftlich zu betreiben, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Auch der CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger sieht in dem neuen Konzept eine „tragfähige Perspektive, die es ermöglicht, Tempelhof ohne öffentliche Gelder zu betreiben“. Berlin, Brandenburg und der Bund müssten sich nun an einen Tisch setzen und die „enorme Chance unter Dach und Fach bringen“.

Die Berliner Bundestagsabgeordneten Petra Merkel (SPD) und Gesine Lötzsch (PDS) forderten den Bund gestern auf, eindeutig Stellung zu beziehen. Es müsse klargestellt werden, ob der Konsensbeschluss Bestand habe und ob das Bahnkonzept vom Eigentümer unterstützt werde. Die Grünen forderten Bahnchef Hartmut Mehdorn auf, sich auf den Schienenverkehr zu konzentrieren. Der Senat müsse schnellstmöglich das Planungsrecht für Tempelhof ändern, um den Flugbetrieb endlich zu unterbinden.

Auch, wenn die Bahn ihr Angebot noch ausschmücken sollte: Brandenburg lehnt ein Offenhalten des Flughafens Tempelhof weiterhin strikt ab. „Es gibt den Konsensbeschluss – Punkt“, kommentierte Regierungssprecher Thomas Braune die Idee gestern knapp. Das Land Brandenburg sehe keinen Grund, diesen in Frage zu stellen. In der Regierung ist man sich dem Vernehmen nach einig, dass der Erfolg des Großflughafens BBI durch nichts gefährdet werden darf. kt/thm/za

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