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Berlin: Der Senat hält an seinen Plänen fest und geht auf die Forderung der Grünen nach einem Neuanfang nicht ein

Die nach der vorerst gescheiterten Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) erhobenen Forderungen nach einem Verzicht auf den geplanten Großflughafen in Schönefeld sind von Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern zurückgewiesen worden. Die Gegner des Projekts ignorierten ganz bewusst, dass Berlins Anbindung an den internationalen Luftverkehr mit dem zur Zeit vorhandenen System von Flugplätzen nicht realisierbar sei, erklärte Butz.

Die nach der vorerst gescheiterten Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) erhobenen Forderungen nach einem Verzicht auf den geplanten Großflughafen in Schönefeld sind von Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern zurückgewiesen worden. Die Gegner des Projekts ignorierten ganz bewusst, dass Berlins Anbindung an den internationalen Luftverkehr mit dem zur Zeit vorhandenen System von Flugplätzen nicht realisierbar sei, erklärte Butz. Ein Verzicht auf das Projekt würde Berlins Bemühungen um die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze zurückwerfen und als Wirtschaftsstandort schwächen.

Die Gesellschafter der Holding - der Bund, Berlin und Brandenburg - stünden weiter hinter dem Plan eines Großflughafens in Schönefeld, betonte Butz. Noch in diesem Jahr werde ein Planfeststellungsantrag eingereicht.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte unterdessen einen kompletten Neuanfang bei dem Milliarden-Projekt, das weitgehend privat finanziert werden soll. Die jetzt geplante begrenzte Neuausschreibung könne das Privatisierungsverfahren auch nicht mehr retten. Wenn erneut nur zwischen den Bietern Hochtief und IVG entschieden werde, bleibe der "Verdacht der Vetternwirtschaft und Kungelei" bestehen. Dies lasse sich nur durch einen Schlussstrich unter das bisherige Verfahren ausräumen.

Das neue Verfahren müsse dabei eine sogenannte Korruptionsschutzklausel erhalten, forderte Künast erneut. Alle Beteiligten sollten sich verpflichten, bestimmte Praktiken nicht anzuwenden und gegebenenfalls eine Vertragsstrafe zu zahlen.

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