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Berlin: Der Senat verschleppe das "Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit", bemängeln die Grünen

Die Grünen wollen eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beantragen, wenn der Senat nicht unverzüglich dafür sorgt, dass das Gesetz "zur Förderung der Informationsfreiheit" in Kraft treten kann. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und PDS hatten das Gesetz in der letzten Parlamentssitzung dieser Wahlperiode, vor zwei Wochen, gegen den Willen der CDU beschlossen.

Die Grünen wollen eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beantragen, wenn der Senat nicht unverzüglich dafür sorgt, dass das Gesetz "zur Förderung der Informationsfreiheit" in Kraft treten kann. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und PDS hatten das Gesetz in der letzten Parlamentssitzung dieser Wahlperiode, vor zwei Wochen, gegen den Willen der CDU beschlossen. Es ermöglicht die Einsicht in Akten der Verwaltung für den normalen Bürger.

"Wir wollen mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung schaffen und das Verwaltungshandeln transparenter machen", begründeten die Grünen ihre Gesetzesinitiative, der eine rot-rot-grüne Mehrheit dann zum Erfolg verhalf. Ein ähnliches Gesetz gibt es in Brandenburg. Der Senat solle entscheiden, ob er eine 3. Lesung des - koalitionsintern umstrittenen - Gesetzes im Parlament verlange oder das Gesetzgebungsverfahren durch Ausfertigung und Verkündung abschließen, schrieb die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast gestern in einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen. Sie warf Diepgen und der CDU-Mehrheit im Senat eine Verschleppungstaktik vor. Die Opposition werde dem nicht tatenlos zusehen.

Der Senat hatte am Dienstag die Innenverwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine 3. Lesung des Gesetzes im Parlament notwendig sei. Es gebe "Unklarheiten", hieß es in der Senatskanzlei. Das Bundesinformations-Gesetz müsse berücksichtigt und Gebühren für eine Akteneinsichtnahme festgelegt werden. Das Verhältnis zum presserechtlichen Auskunftsanspruch müsse geprüft und eine Übergangsregelung eingebaut werden. Dem Senat wäre es lieber, wenn das Gesetz erst im Frühjahr 2000 in Kraft treten würde. Für eine 3. Lesung wäre ein Parlaments-Sondersitzung vor dem 18. November notwendig. Danach beginnt die neue Wahlperiode, das Gesetz müsste neu eingebracht werden. Die PDS will einen Antrag der Grünen für eine solche Sondersitzung unterstützen.

za

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