zum Hauptinhalt

Berlin: Der Staat spart Sprit

Von Fatina Keilani Berliner Sozialhilfeempfängern geht es verschärft an die Ressourcen. Wer zum Beispiel ohne triftigen Grund ein Auto besitzt, muss sich darauf einstellen, es zu verkaufen und vom Erlös zu leben, damit der Staat Geld spart.

Von Fatina Keilani

Berliner Sozialhilfeempfängern geht es verschärft an die Ressourcen. Wer zum Beispiel ohne triftigen Grund ein Auto besitzt, muss sich darauf einstellen, es zu verkaufen und vom Erlös zu leben, damit der Staat Geld spart. Und darauf, dass der Staat die Motorisierung künftig viel schneller bemerkt. Das ist die Folge verbesserten Datenabgleichs zwischen Behörden. Ende vergangenen Jahres fragten die Sozialämter erstmals beim Kraftverkehrsamt ab, ob Hilfeempfänger dort als Fahrzeughalter gemeldet sind. Diese Abfragen gibt es künftig jedes Quartal. Bis Ende Juni müssen die Bezirksämter die Daten der zweiten Abfrage für das erste Quartal 2002 an die Senatsverwaltung melden. Nach der ersten Abfrage für das vierte Quartal 2001 lag die Trefferquote unter 235 000 Datensätzen bei bis zu 15 000. Die genaue Zahl konnte gestern niemand nennen.

Das bedeutet längst nicht, dass jeder dieser Treffer einen Missbrauchsfall markiert. „Darin sind alle über 18-Jährigen enthalten, die in irgendeiner Form Sozialhilfeleistungen bekommen haben, auch wenn es nur als Darlehen oder als vorübergehende Zahlung war“, sagte die Sprecherin von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS), Roswitha Steinbrenner. Und es sei auch jedes meldepflichtige Kraftfahrzeug darin enthalten, neben Autos also auch Lastwagen und bestimmte Krafträder. Die Bezirke bekommen die Datensätze jetzt mitsamt der Treffervermerke zurück und müssen jedem einzelnen Fall nachgehen. Denn grundsätzlich gilt ein Auto als Vermögen, das vom Sozialhilfeempfänger eingesetzt werden muss, um dem Staat geringstmöglich auf der Tasche zu liegen. Letzten Endes liegt es aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, dem Einzelfall gerecht zu werden. Ist etwa jemand gehbehindert, so hilft ihm das Gesetz, denn er ist ein Härtefall und darf sein Auto behalten. In anderen Fällen kommt es auf die Lebensumstände an – und darauf, wie der Sachbearbeiter sie beurteilt.

Die Bezirke handhaben die Thematik unterschiedlich streng. Der frühere Sozialstadtrat von Tempelhof-Schöneberg, Gerhard Lawrentz (CDU), jetzt Baustadtrat, erzählt ein Beispiel: „Da kam bei uns ein stadtbekannter Drogendealer mit einem 500er S-Klasse-Mercedes vorgefahren. Er war auch Halter des Fahrzeugs.“ Als man ihm sagte, dass er das Auto verkaufen müsse, sei ihm eingefallen, dass es ihm ja gar nicht gehöre. „Eine Woche später legte er eine eidesstattliche Versicherung von einem Ibrahim X. vor, wonach das Auto X. gehörte und nur aus versicherungstechnischen Gründen auf den anderen zugelassen war.“ Also habe man die Sozialhilfe weiter zahlen müssen, sagte Lawrentz. Das sieht die Leiterin des Sozialamts Mitte, Monika Knoch, anders: „So schnell hätten wir nicht aufgegeben. Wir hätten den Herrn X. aufgefordert, einen entsprechenden Geldfluss nachzuweisen“, sagt sie. „Erst wenn er belegen könnte, dass er zum Beispiel regelmäßig Steuer und Versicherung für den Wagen gezahlt hat, würden wir uns fügen.“ Nach der Rechtsprechung könne man im Halter eines Wagens den Eigentümer vermuten. Auch Berlins strengster Sozialstadtrat, Frank Balzer (CDU) aus Reinickendorf, hält das Vorgehen von Tempelhof für zu lasch. „In Tempelhof-Schöneberg gab es beim Datenabgleich rund 1000 Treffer, das ist sehr hoch und deutet auf entsprechend laxe Kontrollen hin.“ Reinickendorf sei bei dem Thema „schon seit Jahren hinterher“, deswegen sei die Trefferquote viel niedriger. 82 Fälle habe es beim ersten Abgleich gegeben, davon elf Missbrauchsfälle. Die Folge: „Das Auto muss verkauft werden, und wir stellen die Zahlung der Sozialhilfe ein.“

Uneinheitliche Angaben macht die Verwaltung auch zur Frage, ob ein Auto unter die Vermögensfreigrenze fallen kann. Ein Sozialhilfeempfänger darf für sich selbst 1279 Euro auf der hohen Kante haben, für den Ehegatten 614 Euro und für jedes Kind weitere 256 Euro. Nach Angaben Steinbrenners und Balzers darf das Auto also etwa bei einem Ehepaar mit zwei Kindern rund 2500 Euro wert sein und muss nicht verkauft werden. Monika Knoch dagegen verweist auf die Rechtsprechung, wonach die Vermögensgrenze nur für Bargeld gelte. Sachwerte dagegen müssten genutzt werden. Der Bezirk Mitte würde die Sozialhilfe deshalb um die Unterhaltskosten des Autos kürzen.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false