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Berlin: Der Tod von fünf Patienten bleibt ungeklärt

Freispruch für ehemaligen Krankenpfleger, obwohl er die Tötungen gestanden hatte

Von Mitleid hatte der ehemalige Krankenpfleger Thomas K. gesprochen und sich als „Todesengel“ offenbart. Er gestand, fünf schwerstkranke Patienten getötet zu haben. Weil er ihnen „sinnloses Leiden“ ersparen wollte. Dieses erschütternde, im Prozess aber widerrufene Geständnis war der einzige Anhaltspunkt, an dem man die Wahrheit messen konnte. Es war zu wenig für eine Aufklärung der von K. genannten Todesfälle im Bundeswehr-Krankenhaus in Mitte im Jahr 1996. Der 30-jährige Pfleger wurde gestern vom Vorwurf des fünffachen Totschlags freigesprochen.

„Die Vorwürfe sind unentschieden geblieben“, sagte Richter Hartmut Füllgraf. Es gebe keine objektiven Beweise, dass der Angeklagte die Männer im Alter zwischen 50 und 75 Jahren in den Tod geschickt habe. Zwei der mutmaßlichen Opfer waren exhumiert worden. Doch weder die Obduktionen noch die Krankenakten oder die Aussagen der behandelten Ärzte hätten den Schluss zugelassen, dass der damalige Pfleger auf der Intensivstation den fünf Patienten das Leben nahm.

Der schmächtige Thomas K. saß schon einmal vor dem Berliner Landgericht. Damals, 1998, ging es um eine Serie von Brandstiftungen, die er tatsächlich begangen hatte. Ein Gutachter stellte einen krankhaften Hang zum Feuerlegen fest. Die Richter wiesen ihn in die Psychiatrie ein. Während einer Therapiestunde vor drei Jahren war es zu dem Aufsehen erregenden Geständnis gekommen.

Der Richter listete nun Argumente für und gegen die Richtigkeit der damaligen Angaben auf. Falsche Selbstbezichtigungen bei Tötungsdelikten seien sehr selten, sagte Füllgraf. K. habe lange daran festgehalten und auch Methoden der Medikation beschrieben, die tödlich wirken. Als Pfleger habe er auch Gelegenheit gehabt, die jeweilige Dosis zu erhöhen oder zu verringern. Die Ermittler hätten dem Angeklagten auch nie etwas eingeredet. „Er war die treibende Kraft.“

Andererseits aber habe Thomas K. von Anfang an vage Angaben gemacht. Das von ihm geschilderte Szenario stimmte zum Teil nicht mit den Krankenakten überein. So habe der Angeklagte von einem Sterben in „zwei oder drei Minuten“ gesprochen, bei dem er allein am Bett der Patienten gewesen sein will. Aus den Unterlagen aber gehe hervor, dass beispielsweise in einem Fall Ärzte in den letzten zwei Stunden ununterbrochen anwesend waren.

Im Prozess gegen K. hielten es zwei Gutachter für denkbar, dass K. sich zu Unrecht selbst bezichtigt hat. Ein Motiv könne in seiner „Persönlichkeitsstörung mit selbstunsicheren Zügen“ liegen, hieß es im Urteil. Ihn könnten Schuldgefühle gequält haben, weil er als Pfleger nichts gegen das Sterben unternehmen konnte. Die Richter hielten es auch für möglich, dass er es sich eingebildet haben könnte, er sei der Täter. Thomas K. hörte das Urteil regungslos. Er bleibt weiterhin in der Psychiatrie. Er allein kennt die Wahrheit.

Kerstin Gehrke

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