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Berlin: Der Verein in der Triftstraße konnte keine öffentlichen Zuschüsse einklagen

Die Kinderfarm an der Triftstraße ist mit ihrer Klage auf weitere öffentliche Finanzhilfen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Die zunächst vorgenommene Kürzung der Fördermittel und dann die völlige Streichung für 1999 wurden in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen der 20.

Die Kinderfarm an der Triftstraße ist mit ihrer Klage auf weitere öffentliche Finanzhilfen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Die zunächst vorgenommene Kürzung der Fördermittel und dann die völlige Streichung für 1999 wurden in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen der 20. Kammer des Verwaltungsgerichts als "ermessensfehlerfrei" und "rechtmäßig" bestätigt.

Der Verein hat danach keinen Anspruch auf Förderung seines Projektes in einer bestimmten Höhe. Da die Finanzverwaltung bei allen Zuwendungsempfängern eine Kürzung der Fördermittel festgelegt habe, liege auch kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Da der Verein erklärt hatte, er könne mit der verringerten Fördersumme nicht arbeiten, sei auch die völlige Streichung der Gelder rechtmäßig. Das Land Berlin sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger permanent vom Konkurs bedroht sei. Es entspreche dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln, wenn wegen finanzieller Unwägbarkeiten die Förderung eingestellt werde.

Der seit Anfang der achtziger Jahre bestehende gemeinnützige Verein betreibt einen Kinderbauernhof auf einem Landesgrundstück. Das Land hatte seit 1996 anstelle der vom Verein beantragten 250 000 Mark Beträge zwischen 154 000 und 176 730 DM gewährt und die Zuschüsse für 1999 ganz gestrichen. (Az.: VG 20 A 30.99/93.99)

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