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Berliner S-Bahn. Die Deutsche Bahn wehrt sich gegen Teile des Ausschreibungsverfahrens.

© dapd

Beschwerde: Deutsche Bahn geht gegen S-Bahn-Ausschreibung vor

Die Deutsche Bahn wehrt sich gegen Kriterien des Vergabeverfahrens zur Teilausschreibung der Berliner S-Bahn. Das Unternehmen stört sich besonders an einer Zusatzbedingung, die zeitlich weit über die Vertragszeit hinausreicht.

Am Donnerstag legte die Deutsche Bahn bei der Vergabekammer Beschwerde ein, wie S-Bahn-Geschäftsführer Peter Buchner mitteilte. Man wolle nicht grundsätzlich die gesamte Teilausschreibung angreifen. Aber die Grundkonstruktion der Vertragsbedingungen stelle die Bieter vor „erhebliche Probleme“ und würden gegen die bisher gängige Praxis verstoßen. Deshalb wolle man mit der Beschwerde für Rechtssicherheit sorgen.

Der Senat hatte die Teilausschreibung des Berliner S-Bahn-Netzes im Juni beschlossen. Bis zum 15. Oktober können Verkehrsunternehmen ihre Teilnahme beantragen. Konkret geht es um den Betrieb der Ringbahn und deren Zulaufstrecken. Der Vertrag soll ab 15. Dezember 2017 zunächst für 15 Jahre gültig sein. Nach Ablauf der Vereinbarung sollen die Betreiber laut Ausschreibung allerdings für 15 weitere Jahre verpflichtet sein, einen gewarteten Fahrzeugpark zur Verfügung zu stellen - auch wenn zu diesem Zeitpunkt ein Konkurrent den Betrieb der Teilstrecke übernehmen sollte.

Insbesondere dieser Passus bereitet der Bahn aber Probleme. Die Zusatzbedingung nach Ablauf der ersten 15 Jahre sei in dieser Form in Deutschland „erstmalig“ und eigentlich für ein Unternehmen „unkalkulierbar“, sagte S-Bahn-Chef Buchner. Die Ausschreibung verlange, dass man bereits jetzt vor Vertragsabschluss den Preis für das Vorhalten des Fuhrparks festlege. Das sei aber unmöglich, da man die vom Senat verlangten neuen Fahrzeuge erst noch beschaffen müsste und deshalb noch nichts über die anfallenden Wartungskosten sagen könnte.

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Bereits vor zwei Wochen habe man den Besteller für diese Konstruktion gerügt. Allerdings habe der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg als Vergabestelle für die Länder Berlin und Brandenburg diese Rüge zurückgewiesen. Deshalb habe man nun zum nächsten Rechtsmittel gegriffen. Laut Buchner muss die Vergabekammer nun innerhalb von fünf Wochen über die eingereichte Beschwerde befinden. Das Vergabeverfahren laufe in dieser Zeit aber erst einmal normal weiter, erklärte der Manager. Als letzte Option bleibe der Bahn außerdem noch eine Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG).

Zurzeit wird das gesamte Berliner S-Bahn-Netz von der Deutschen Bahn betrieben. Wegen Wartungsproblemen fährt sie aber seit 2009 mit einem eingeschränkten Angebot, weswegen der Senat nach langer Diskussion die Neuausschreibung des Netzes vorangetrieben hat. Dabei soll es künftig in drei Teile untergliedert werden. Mit der Teilausschreibung der Ringbahn erfolgt die erste Vergabe. (dapd)

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