zum Hauptinhalt

Deutsche Bahn: Keine Übersicht, keine Aufsicht

Warum schon wieder ein Bahnmitarbeiter ein Kind allein auf dem Bahnhof zurückgelassen hat - und warum er nun seinen Posten los ist.

Von Katrin Schulze

Berlin - Inzwischen ist der Verantwortliche seinen Posten los. Die Deutsche Bahn hat ihren Mitarbeiter abgemahnt und von der Kundenbetreuung suspendiert, weil „ein klares Fehlverhalten vorlag“, wie Sprecher Burkhard Ahlert sagt. „Wir bedauern den Vorfall ausdrücklich.“ Die Rede ist von dem Bahn-Angestellten, der, wie berichtet, einen Siebenjährigen allein auf einem Bahnsteig in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) zurückgelassen hatte.

Zusammen mit seinem 70-jährigen Großvater aus Finsterwalde reiste der Junge in einem Regionalexpress von Wismar zurück Richtung Heimat. Doch während der Siebenjährige in Doberlug-Kirchhain mit seinem Fahrrad ausstieg, blieb der Großvater im Zug zurück – direkt vor ihm schlossen sich die Türen. Warum? „Der Kundenbetreuer hatte es mit einer undurchsichtigen Situation zu tun“, sagt Ahlert, der Zug und der Bahnsteig seien an diesem Tag sehr voll gewesen.

Trotzdem handelte der Bahnmitarbeiter falsch. Denn obwohl der Großvater ihn im anfahrenden Zug gleich ansprach, unternahm er nichts. Auch später erstattete er – anders als vorgeschrieben – keine Meldung bei seinem Arbeitgeber. Laut Ahlert hätte der Mann sofort Hilfe anfordern müssen, damit sich beispielsweise die Bundespolizei um das nun im strömenden Regen wartende Kind hätte kümmern können. Dieses Prozedere lernen die Kundenbetreuer bei regelmäßigen Schulungen.

Kundenbetreuer: So heißen die früher schlicht Zugbegleiter genannten Mitarbeiter mittlerweile, doch mit der Betreuung war es in der jüngeren Vergangenheit oft so eine Sache. Schon einige Mal sind Kinder allein gelassen oder des Zuges verwiesen worden. Der wohl bekannteste Fall ereignete sich im Januar 2010, als eine 16-Jährige bei minus 19 Grad in Königs Wusterhausen aussteigen musste, da sie nicht die richtige Fahrkarte bei sich trug.

Zwar reagierte die Bahn-Führung und verpflichtete ihre Mitarbeiter zu einer schriftlichen Erklärung, dass sie Minderjährige unter keinen Umständen aus Zügen verweisen, dennoch lassen sich Nachlässigkeiten nicht ausschließen, glaubt die Bahn. „Man muss die Fälle einzeln betrachten und die Begleiterscheinungen beachten“, sagt der Bahnsprecher. Zudem sei es ein Unterschied, ob man ein Kind des Zuges verweist oder – wie im aktuellen Fall – nur versehentlich den Abfahrbefehl zu früh erteilt.

Zugetragen hatte der sich bereits Ende Juli, wurde aber erst infolge eines Leserbriefes des Großvaters an die „Lausitzer Rundschau“ öffentlich. Die daraufhin von der Bahn angebotene Entschädigung hat der 70-Jährige bislang nicht angenommen – er sei nur froh, dass alles glimpflich abgegangen sei, heißt es. Tatsächlich hatte der Junge Glück, dass  sich ein anderer Reisender schnell um ihn kümmerte. Und sein Großvater sich nach dem nächsten Halt schleunigst daranmachte, zu seinem Enkel zurückzuradeln.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false