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Berlin: Die DDR-Volkskammer beschloss den Tag der Einheit

Warum für den Nationalfeiertag der 3. Oktober gewählt wurde

Helmut Kohl erklärte einmal, auch der „Tag der Deutschen Einheit“ zähle zu seinen persönlichen Verdiensten. Er habe sich eine Wetterprognose machen lassen, behauptete der Kanzler der Einheit, und darum sei es der 3. Oktober geworden.

Seinem Ursprung nach ist der deutsche Nationalfeiertag allerdings eher eine Vertragssache als eine Herzensangelegenheit. Denn für kein anderes Datum gilt das Prädikat „gesetzlicher Feiertag“ buchstäblicher als für den 3. Oktober. Denn der feierliche Anlass für den „Tag der Deutschen Einheit“ ist der Vollzug eines Gesetzes mit Verfassungsrang. Nach dem Einigungsvertrag trat die DDR am 3. Oktober dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit war die Vereinigung beider deutscher Staaten auch formell vollzogen.

Der Terminvorschlag kam jedoch nicht von Kohl, sondern aus der DDR-Volkskammer. Sie hatte den Beitrittstermin am 23. August 1990 auf einer Sondersitzung zum „Fahrplan zur Herstellung der deutschen Einheit“ festgelegt. Die Entscheidung für den Stichtag des 3. Oktober war von der Erwartung geleitet, „dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die 2+4-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt“ und „die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14.10.1990 durchgeführt werden kann“, hieß es im Kompromissantrag der Fraktionen.

Der Einigungsvertrag verlieh dem von der DDR-Volkskammer beschlossenen Datum schließlich offizielle Würde. In Artikel 2, Absatz 2, schrieb der Vertrag fest: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“ Als Nationalfeiertag löste der 3. Oktober damit den 17. Juni ab, mit dem bis 1990 in der Bundesrepublik dem gescheiterten Aufstand in der DDR von 1953 gedacht worden war.

Doch anders als der Schicksalstag des 17. Juni blieb der 3. Oktober vor allem ein amtlich-offiziöses Datum, ein Vertragstag eben, der mit der Einheit weit weniger verbunden scheint als der 9. November 1989, der Tag des Mauerfalls. Auch im Kalender der deutschen Geschichte sticht der 3. Oktober vor der Einheit nicht eben durch feierliche Ereignisse hervor. Am 3. Oktober 1918 ernennt Kaiser Wilhelm II. zum letzten Mal einen Reichskanzler – doch seine Amtszeit ist kurz. Nur einen Monat später ist der Krieg verloren, die Monarchie am Ende und Prinz Max von Baden übergibt das Kanzleramt an Friedrich Ebert. Unrühmlich auch der 3. Oktober 1942, als den Nazis in Peenemünde der erste Start einer V2-Rakete gelang. Und dann sind da noch zwei Todestage von nationaler Bedeutung: Am 3. Oktober starben Gustav Stresemann und Franz-Josef Strauß.

Doch vielleicht ist gerade die Tatsache, dass der 3. Oktober die deutsche Geschichte relativ unbeschadet überstanden hat, ein Argument für das Datum als „Tag der deutschen Einheit“. Ein Unschuldsdatum im Vergleich zum Tag des Mauerfalls. Der 9. November ist mit der Revolution von 1918, dem Hitlerputsch von 1923 und der Pogromnacht von 1938 schwer befrachtet und hinterlässt ein Gefühlsgemenge, das kaum zu Festtagslaune taugt. Und das Wetter wäre auch nur schlechter. Stephan Wiehler

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