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Gerichtsstreit in Berlin: Nicht jeder darf ein Feuerwehrzeichen tragen

Die Feuerwehr ist echt 'ne Marke: Es gibt Streit um das Behördenzeichen auf einem alten Rettungsfahrzeug. Ein Tierretter muss nun Strafe zahlen und das geschützte Emblem entfernen.

Das Fahrzeug ist lackiert wie ein Rettungswagen der Feuerwehr, auch „Notarzt“ prangt noch auf der Seite, allerdings ergänzt durch den Vorsatz „Tier“. Und bis vor wenigen Tagen klebte auf den Türen auch das Hoheitszeichen der Feuerwehr – der Berliner Bär, eingerahmt von Flammen und flankiert von gekreuzten Äxten. Das aber hat das Amtsgericht Tiergarten jetzt untersagt. Ronald Rackow, der die Tierrettung Berlin-Brandenburg betreibt, musste das Zeichen zunächst überkleben. Später wird er es wohl entfernen.

Das Hoheitszeichen sei als Marke eingetragen und patentrechtlich geschützt, sagte Feuerwehrsprecher Jens-Peter Wilke. Aus gutem Grund. Jeder wisse, dass jemand mit diesem Zeichen wirklich von der Feuerwehr komme. Privaten sei es deshalb nicht gestattet, dieses Zeichen zu verwenden. Rackow, bis zu einer Krankheit bei der Berliner Feuerwehr beschäftigt, hat das Fahrzeug nach seinen Angaben 2007 gekauft. Dabei habe man ihm versichert, dass das Hoheitszeichen bleiben dürfe. Die Zulassungsbehörde habe dann auch nur verlangt, das Blaulicht und die Fanfare zu entfernen. So ist Rackow jahrelang zu seinen Tierrettungs- und transporten gefahren.

Die Polizei entfernt Blaulicht und Martinshorn

Wilke kann sich das nicht vorstellen. „Vor dem Verkauf eines Fahrzeugs werden die Hoheitszeichen entfernt“, sagte er. Nur das Blaulicht und die Fanfare blieben am Fahrzeug, weil es ja möglich sein könne, dass es von einer anderen Feuerwehr weiter genutzt werde. Ob auch eine Privatperson damit fahren dürfe, müsse jeweils die Zulassungsstelle entscheiden.

Auch die Polizei entfernt nach Angaben eines Sprechers bei Fahrzeugen, die versteigert werden, alles „polizeiaffine“, also Blaulicht, Martinshorn und eben auch das Hoheitszeichen. Nur am Lack wird nichts geändert.

Jahrelang habe die Feuerwehr Rackow aufgefordert, das Zeichen abzumachen, sagte Wilke. Der Tierretter hat nach seinen Angaben dann die feuerwehrtypischen Äxte auf dem Zeichen entfernt, doch das hat nicht gereicht. Am Schluss gab’s eine Geldbuße durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Höhe von 623,50 Euro – mit Schreibgebühren. Nach einem Widerspruch von Rackow reduzierte der Amtsrichter die Strafe auf 400 Euro.

Obwohl Rackow das Zeichen jetzt unkenntlich gemacht hat, ist er seine Probleme noch nicht los geworden. Er hat das Feuerwehrzeichen, farblich abgewandelt, auch auf seine Shirts drucken lassen, die er bei seinen Einsätzen trägt. Im Winter könne er das Zeichen durch eine Jacke ja verdecken, sagte er. „Aber was soll ich im Sommer machen?“ Neue Shirts seien teuer. „Herausschneiden und mit einem Loch herumlaufen, geht doch auch nicht.“ Etwas darüber zu nähen, sähe auch furchtbar aus. Eine Art Dienstkleidung sei aber erforderlich. In der Freizeit dürfe er die Shirts aber tragen, habe der Richter gesagt. Und das versteht Rackow nun erst recht nicht.

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