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Berlin: Die Hölle, zweiter Teil

Opfer von Gewalttaten sind als Zeugen vor Gericht oft auf sich allein gestellt

Manche fühlen sich, als müssten sie ein zweites Mal durch die Hölle. Und es ist tatsächlich ein schwerer Gang, den der Rechtsstaat den Opfern von Gewalttaten im Gericht zumutet. Hier treffen sie als Zeugen das erste Mal wieder auf ihren Peiniger, warten mit ihm zuweilen sogar gemeinsam auf dem Gerichtsflur. Im Saal sitzen sie dann dem Täter gegenüber, müssen das Erlebte noch einmal schildern, die Attacken der Verteidiger über sich ergehen lassen – und können sich anschließend an der Kasse ihr Fahrgeld abholen. Glücklich ist in der Justiz mit diesen Verhältnissen niemand. „Aber wir haben in den letzten Jahren viel getan, um die Situation zu entschärfen“, sagt Gerichtssprecher Arnd Bödeker.

Der scheidende Generalstaatsanwalt Dieter Neumann hatte im Tagesspiegel-Interview scharf kritisiert, dass Opfer von Gewalttaten im Gericht oft allein gelassen werden. „Es wäre ganz schön, wenn dieselbe Fürsorge, die den Tätern entgegengebracht wird, auch den Opfern zuteil würde“, sagte Neumann. Er habe dieses Problem in den vergangenen Jahren mehrfach angesprochen, sei überall auf Zustimmung gestoßen – doch geändert habe sich nichts.

Was Gerichtssprecher Bödeker nicht unkommentiert stehen lassen will. So habe das Kriminalgericht Moabit 2001 die Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet. Im Erdgeschoss des Gerichts können seitdem die Zeugen geschützt auf den Beginn der Verhandlung warten. Zwei Sozialarbeiterinnen stehen den Wartenden mit Rat zur Seite und begleiten die Opfer notfalls auch in den Saal. Rund 600 Zeugen hat man hier im vergangenen Jahr telefonisch, knapp 900 an Ort und Stelle beraten, sagt Bödeker. Auch der Gesetzgeber sah sich in der Pflicht: 2004 verabschiedete der Bundestag das so genannte Opferrechtsreformgesetz, das Geschädigten im Strafverfahren mehr Rechte zusicherte.

Umfassender werden seit einigen Jahren Kinder und Jugendliche betreut, die vor Gericht aussagen müssen. Im ersten Stock hat man einen Saal eingerichtet, wo der Richter die Kinder in einem Nebenraum per Video befragen kann, um ihnen die direkte Begegnung mit dem Täter zu ersparen. Außerdem dürfen sich Kinder und Jugendliche einen vom Staat bezahlten Anwalt als Beistand mit in den Zeugenstand nehmen. In der obersten Etage des Kriminalgerichts hat man für die jungen Zeugen extra Zimmer mit Spielzeug und Playstation eingerichtet, wo sie von drei Erzieherinnen betreut werden.

Auf einhellige Zustimmung stößt die Kritik des „Generals“ beim Opferhilfeverein „Weißer Ring“. „Das muss man voll und ganz unterstreichen“, sagt die Landesbeauftragte Sabine Hartwig. Beim „Weißen Ring“ stehen seit Jahren ehrenamtliche Helfer bereit, die Opfer ins Gericht zu begleiten. Außerdem bietet der Verein Beratungen an, bei denen man sich psychisch auf die Aussage vorbereiten kann. Nach Erfahrung von Sabine Hartwig liegt in der Begegnung vor Gericht aber auch eine Chance – wenn vorher, dabei und danach die Betreuung stimmt. „Dann ist das für die Opfer ein großer Schritt in Richtung Heilung.“

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