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Berlin: Die Kugel ging haarscharf am Kopf vorbei

Die Geschichte von Rade und Elvisa erinnert auf den ersten Blick an Romeo und Julia. Elvisas Eltern haben alles versucht, um das muslimische Mädchen von dem orthodoxen Serben zu trennen.

Die Geschichte von Rade und Elvisa erinnert auf den ersten Blick an Romeo und Julia. Elvisas Eltern haben alles versucht, um das muslimische Mädchen von dem orthodoxen Serben zu trennen. Die Eltern hatten Erfolg und sicher ist das ein Grund dafür, dass alle Beteiligten noch am Leben sind. Denn im Februar 1999 hat sich ein Drama ereignet, wenn auch anders als bei Shakespeare.

Rade hat in einer Spandauer Wohnung mit einer Pistole auf einen Bekannten gezielt, mehrfach abgedrückt und sogar nachgeladen. "Du bist tot", soll er auf serbo-kroatisch dabei gesagt haben. Als Auslöser für die Tat kommt nichts anderes in Frage als die Weigerung des Landsmannes, Elvisas Adresse zu verraten. Eine Ladehemmung verhinderte Schlimmeres. Als sich schließlich doch ein Schuss löste, ging die Kugel haarscharf am Kopf des Bekannten vorbei. Im Dezember 1999 ist Rade vom Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Revision gegen den Spruch der ersten Instanz hatte Erfolg, darum muss sich das Landgericht seit Freitag erneut mit dem Fall befassen.

Rade und Elvisa leben zwar schon lange in Berlin, sind aber weitgehend durch ihre Herkunft aus Bosnien geprägt. Er ist Serbe und kommt aus einem Bergdorf bei Sarajewo. Sie entstammt einer muslimischen Familie, die ebenfalls aus Bosnien kommt. Vor drei Jahren ist Elvisa ausgezogen. Ihr 30-jähriger Freund hat sich darauf eine Traumwelt geschaffen, die nach Einschätzung des Gutachters im ersten Prozess tief in den Bereich des Wahnhaften hineinreicht. Das Gutachten bescheinigt dem Angeklagten einen starken Hang zu Verdrängung und Kompensation. Seine Einbildung: Elvisa sei in eine Gruppe von Dealern geraten, aus der nur er sie befreien könne. Am Tattag hat sich Rade an eine 9-Millimeter-Pistole mit zwei gefüllten Magazinen erinnert, die er im Keller für Elvisa aufbewahrt hat. Er hat die Waffe genommen und ist nach Spandau gefahren. Vorher hat er sich eine schusssichere Weste angezogen.

Nun also Revision: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 35. Großen Strafkammer teilweise aufgehoben und die Sache an die 36. Große Strafkammer zurücküberwiesen. Die Richter sollen klären, ob der Angeklagte angesichts seiner Wahnvorstellungen überhaupt schuldfähig ist. Dem Urteil der ersten Instanz lag die Annahme einer allenfalls verminderten Schuldfähigkeit zu Grunde. Damit war die Kammer von einem Gutachten abgewichen, in dem dem Angeklagten umfassende Schuldunfähigkeit bescheinigt worden war. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

brun

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