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Berlin: Die neuen Regeln

Seit dem 1. Januar gibt es bundesweit für rund 2,8 Millionen frühere ArbeitslosenhilfeEmpfänger und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger eine gemeinsame Grundsicherung, das so genannte Arbeitslosengeld II (ALG II).

Seit dem 1. Januar gibt es bundesweit für rund 2,8 Millionen frühere ArbeitslosenhilfeEmpfänger und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger eine gemeinsame Grundsicherung, das so genannte Arbeitslosengeld II (ALG II). In Berlin sind 270 000 von Hartz IV betroffen. Im Westen Deutschlands und in Berlin erhalten ALG-II-Empfänger eine monatliche Grundsicherung von 345 Euro, im Osten sind es 331 Euro. Für jedes Kind wird je nach Alter und Wohnort 199 bis 276 Euro bezahlt. Der Staat übernimmt die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung samt Heizkosten.

WIE ARBEITEN JOB-CENTER?

Für die Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern gibt es in Berlin zwölf Arbeitsgemeinschaften von Sozialämtern und Arbeitsagenturen, so genannte Job-Center. Jeder ALG-II-Bezieher hat einen Ansprechpartner, den so genannten Fallmanager. Ein Fallmanager ist für maximal 75 Jugendliche unter 25 Jahren zuständig. Für Arbeitslose über 25 Jahren liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:150.

EIN-EURO-JOBS

Die Arbeitsmarktreform Hartz IV verschärft die Zumutbarkeitsregeln. Wer das Arbeitslosengeld II erhält und mindestens ein Jahr arbeitslos ist, muss jede angebotene Arbeit annehmen. In Berlin wird es etwa 35 000 öffentlich geförderte Zusatzjobs geben. Diese Ein-Euro-Jobs dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängen und müssen von öffentlichem Interesse sein. Ein-Euro-Jobber arbeiten maximal 30 Stunden pro Woche. Die Beschäftigungsverhältnisse sind auf sechs bis neun Monate begrenzt. sib

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