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Berlin: Die Probleme der Planer Oberverwaltungsgericht könnte 2005 den Großflughafen Schönefeld stoppen,

noch bevor die Grundsatzklage in Leipzig verhandelt worden ist

Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder hat – wie berichtet – mitgeteilt, es wolle am 10. Februar 2005 über die Flughafenplanung des Landes Brandenburg verhandeln. Der Sprecher des Gerichtes reagierte damit auf eine Nachfrage der Zeitung. In Frankfurt klagen mehrere Gemeinden, die sich durch das Projekt des Großflughafens Schönefeld in ihrer eigenen Planungshoheit unzumutbar eingeschränkt sehen. Die Klage stützt sich im Kern auf die Feststellung, der Planung für den Großflughafen liege keine gesetzmäßige planerische Abwägung zugrunde.

Das ist nach Ansicht von im Planungsrecht bewanderten Juristen zutreffend. Gegenüber dem Tagesspiegel wiesen sie darauf hin, dass der „Gemeinsame Landesentwicklungsplan, Flughafenstandortentwicklung“, kurz LEP FS, nur eine Verordnung sei. Ein übergeordnetes Landesentwicklungsprogramm zur Flughafenplanung mit Gesetzeskraft gibt es nicht.

Bereits einmal, im Sommer 2001, hatte der III. Senat des OVG die brandenburgische Flughafenplanung gestoppt. Damals rügte das Gericht, dass in den staatlichen Planungsunterlagen über lange Zeit nur von einem Flughafen im Süden von Berlin gesprochen worden sei, nicht hingegen vom konkreten Standort Schönefeld. Für den hatten sich der Bund, Berlin und Brandenburg erst 1996 ausgesprochen. Bis dahin galt das ebenfalls südlich von Berlin liegende Sperenberg als Planungsfavorit. Das Gericht bezieht sich nun in einer Pressemitteilung ausdrücklich auf sein damaliges Urteil, was ein Hinweis sein könnte, dass es erneut formale Fragen sehr ernst nehmen will. Das Land scheint hingegen im überarbeiteten Landesentwicklungsplan vor allem auf das politische Entscheidungsrecht der Regierung zu bauen.

Dieses politische „letzte Wort“ ist bei den Planungsrechtsexperten unbestritten. Standortentscheidungen seien letztlich immer politische Entscheidungen, argumentieren sie. Das befreie die planende Behörde aber nicht von der Pflicht, Alternativen zu prüfen und Nachteile für den letztlich gewählten Standort einzugrenzen. Der vorliegende Landesentwicklungsplan für die Flughafenentwicklung berücksichtigt diesen Punkt möglicherweise nur eingeschränkt, weil er sich sehr stark auf ökonomische Fragen konzentriert und ökologischen Aspekten weniger Aufmerksamkeit widmet. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung listen umfangreich die wirtschaftlichen Vorteile des Standortes Schönefeld auf, lehnen aber die Alternativstandorte Sperenberg und Jüterbog lediglich in einem achtzeiligen Absatz unter Hinweis auf Erkenntnisse aus dem Jahre 1994 ab. Das könnte das Frankfurter Gericht als ungenügend bewerten.

Auffallend ist, dass die jetzt in Frankfurt gegen den Standort Schönefeld vorgebrachten Argumente inhaltlich oft deckungsgleich mit den zehn so genannten K.o.-Kriterien sind, die den Kern der Klagen von Gemeinden und Anwohnern vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bilden. Diese zehn Punkte listen vor allem vermeintliche Versäumnisse der Planer im Bereich des Natur- und Umweltschutzes auf und behaupten, die Planungshoheit der Gemeinden sei in unzulässiger Weise eingeschränkt worden: Der geplante Großflughafen benötige überhaupt nicht jene gewaltigen Flächen, die der Planungshoheit der Gemeinden entzogen werden sollen. Das sei eine rechtlich unzulässige Vorratsplanung.

Juristen waren davon ausgegangen, dass die Frankfurter Richter das bei ihnen angestrengte Verfahren ruhen lassen würden, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als erste und letzte Instanz das dort anhängige grundsätzliche Verfahren entschieden hat. Dass es jetzt andersherum läuft, die Frankfurter also möglicherweise schon am 10. Februar und damit ein ganzes Jahr vor den Leipziger Richtern entscheiden, könnte ein Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung sein. Verlieren die Planer in Frankfurt, haben sie in Leipzig schlechte Chancen.

Der 10. Februar 2005 ist der Tag nach Aschermittwoch.

Gerd Appenzeller

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