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Berlin: Die Probleme des Managers mit dem Hochschulgesetz

Charité-Verwaltungsdirektor soll seine Nebentätigkeit aufgeben

Der Verwaltungsdirektor der Charité, Bernhard Motzkus, gerät immer stärker unter Druck. Mehrere Abgeordnete der Regierungs und Oppositionsfraktionen verlangen seine Ablösung, wenn er seine Nebentätigkeiten nicht sofort beende. Entsprechende Briefe gingen an Wissenschaftssenator Thomas Flierl und an Jürgen Mlynek, dem Präsidenten der Humboldt-Universität, zu der die Charité gehört.

Der Stein des Anstoßes ist die Reinigungsfirma „Klinikreinigungs- und Service GmbH (KRS)“. Das Unternehmen ist eine Tochterfirma der Charité – aus Steuerspargründen. Denn laut Gesetz fällt dann keine Mehrwertsteuer an, wenn eine Tochterfirma Dienstleistungen für das Mutterunternehmen erbringt. „Ich persönlich habe als KRS–Geschäftsführer nichts verdient“, sagte Motzkus dem Tagesspiegel.

Die Abgeordneten Christian Gaebler (SPD), Benjamin Hoff (PDS) und Lisa Paus (Grüne) kritisieren diese Nebentätigkeit, weil das Berliner Hochschulgesetz so etwas explizit verbietet. Die drei Politiker sind Mitglieder im Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Humboldt-Universität, einem Aufsichtsgremium auch für die Charité. Motzkus, der für seine Angriffslust bekannt ist, habe eine Grenze überschritten, die man nicht mehr tolerieren könne, sagt Gaebler, der auch parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion im Abgeordnetenhaus ist. Der Manager habe mit öffentlichen Beschimpfungen auf die Forderung des Ausschusses reagiert. So hatte er die „Identifikattion der Parlamentarier mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bezweifelt. Die Debatte sei „teilweise abartig“.

Gaebler sieht darin vor allem schlechten Stil. „Wir erwarten, dass der Manager dem Hochschulgesetz Folge leistet.“ Komme er dem nicht nach und setzte seinen verbalen Angriffe fort, dann müsse man ihn als Verwaltungschef suspendieren. Aber nur dann, denn: „Wir wollen Motzkus nicht als Verwaltungschef demontieren“, sagt Gaebler.

Motzkus lehnt den Rücktritt als KRS-Geschäftsführer derzeit ab. Er habe das Verwaltungsgericht angerufen, um zu klären, ob in diesem Falle das Landes- oder das Bundesrecht gilt. „Wenn wir die Steuer sparen wollen, dann müssen Mutter- und Tochterfirma in Personalunion geführt werden.“ Und aus dem Charité-Vorstand könne kein anderer die KRS-Leitung übernehmen. „Das sind doch keine Betriebswirte.“

Am vergangenen Montag hatte der Vorstand der Charité beschlossen, zu prüfen, welche Kosten durch die Ablösung von Motzkus als KRS-Geschäftsführer auf die Klinik zukämen. Motzkus selbst befürchtet dadurch eine Steuernachforderung in Höhe von 15 Millionen Euro.

Außerdem könne er als Verwaltungsdirektor der Charité nicht so einfach abgelöst werden. Motzkus hat einen Vertrag, der noch bis zum 31. Dezember 2005 läuft. I.B.

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