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Berlin: Die Regelung wurde einvernehmlich mit den Gewerkschaften getroffen - ein Sonderantrag ist nicht nötig

Alle Berliner Geschäfte dürfen anlässlich der Internationalen Grünen Woche am Sonntag, dem 16. Januar, von 12 bis 17 Uhr verkaufen.

Alle Berliner Geschäfte dürfen anlässlich der Internationalen Grünen Woche am Sonntag, dem 16. Januar, von 12 bis 17 Uhr verkaufen. Das teilte am Donnerstag die für den Ladenschluss zuständige Gesundheits- und Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) bekannt. Die Regelung sei einvernehmlich mit den Gewerkschaften getroffen worden betonte sie. Die Sonderöffnungszeiten müssen nicht beantragt werden. Händler dürfen aber keine Jugendlichen und Schwangeren beschäftigten, zudem sollen die am Sonntag eingesetzten Verkäufer am Sonnabend davor nur bis 14 Uhr arbeiten.

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