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Berlin: Die Wasserbetriebe wollen nicht baden gehen

Das Unternehmen darf die Preise um 15 Prozent erhöhen, protestiert aber dennoch gegen das neue Teilprivatisierungsgesetz

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wollen ihre Tarife zum 1. Januar 2004 um 15 Prozent erhöhen. Aber gleichzeitig fürchten sie, dass die rechtliche Grundlage dafür dem Unternehmen große Nachteile bringen wird. Die neuen Vorschläge der SPD-Fraktion zur Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes, das am 11. Dezember vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, stoßen bei den Wasserbetrieben auf schwere Bedenken. Eine schriftliche Stellungnahme ist dem Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) bereits zugegangen.

Der Streit hat folgenden Hintergrund: Das Gesetz von 1999 muss geändert werden, weil es in einigen Punkten verfassungswidrig ist. Die Novelle soll den Wasserbetrieben vor allem eine „angemessene Verzinsung“ ihres Kapitals und günstigere Abschreibungsmöglichkeiten garantieren. In diesem Rahmen ermöglicht es auch die geplante Anhebung der Wasserpreise. Nach langem Streit hat die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, wie berichtet, dem Gesetzentwurf des Senats am Dienstag zugestimmt. Allerdings mit Änderungen, die von dem Versorgungsunternehmen beanstandet werden.

Das gilt für die Forderung, dass Abschreibungen auf Wiederbeschaffungsbasis nur dazu dienen dürfen, Rücklagen zu bilden. Und das gilt für den Vorschlag, dass die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals „höchstens dem Zinssatz entsprechen darf, der sich durch langfristig deckungsstockfähige Anleihen erzielen lässt“. Wie das gesamte Teilprivatisierungsgesetz werden auch die SPD-Korrekturbeschlüsse nur von einem kleinen Expertenkreis verstanden. Selbst die meisten Abgeordneten müssen passen. Das macht das Gesetz nicht weniger anfällig gegen juristische Beanstandungen.

Die Wasserbetriebe, die zu 50,1 Prozent dem Land Berlin und zu 49,9 Prozent den Großunternehmen Veolia und RWE gehören, haben aber nicht nur rechtliche Bedenken. Sie pochen vor allem auf die Einhaltung der Kaufverträge und des Konsortialvertrags von 1999. Parteiübergreifend ist man sich heute einig, dass die Teilprivatisierung der BWB aus Sicht des Landes schlecht ausgehandelt wurde. Aber: Pacta sunt servanda – Verträge müssen erfüllt werden. Mit willkürlichen Höchstgrenzen bei der Kapitalverzinsung, einer drohenden Schmälerung des Eigenkapitals und der Verhinderung von Gewinnausschüttungen wollen sich die Investoren keinesfalls abfinden. Sie haben notfalls zwei Optionen: Vor Gericht zu ziehen oder aus dem Unternehmen auszusteigen.

In der Sondersitzung der SPD-Fraktion am Dienstag wurden die Korrekturbeschlüsse bei nur einer Gegenstimme gefasst. Der rechtspolitische Sprecher der PDS-Fraktion, Klaus Lederer, hat sie gestern zu Gesicht bekommen – und war nicht amüsiert. Die Änderungen erfüllen aus seiner Sicht zwei Grundvoraussetzungen nicht: Sie machen das Teilprivatisierungsgesetz nicht verfassungskonform und erfüllen nicht die Verträge mit den privaten Miteigentümern der Wasserbetriebe. Nun hat die Koalition neuen Stress. Der Gesetzentwurf muss noch durch vier Ausschüsse geschleust werden, um am nächsten Donnerstag vom Parlament beschlossen werden zu können..

Um die Tarife zum Jahresbeginn erhöhen zu können, hat das Unternehmen vorsorglich Anträge zur Tariferhöhung bei der Wirtschaftsverwaltung eingereicht. Die sind übrigens so formuliert, dass die Preise auch unter Bezug auf die alte Gesetzeslage angehoben werden können. Wenn auch deutlich weniger als um 15 Prozent.

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