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Dokumentiert: Stellungnahme der Initiative Stadt & Hund

Christof Wüllner, Geschäftsführer der Initiative Stadt & Hund nimmt Stellung zu einem Vorschlag des Grünen-Politikers Markus Röhling in der BVV Mitte. Röhling fordert "legale Grundlagen des Ablegens und der Aufnahme von Tierkot".

Wir sind im Gegensatz zu Herrn Röhling der Meinung, dass die bestehende gesetzliche Regelung richtig und sinnvoll ist: Jedes in Berlin abgelegte Häufchen muss vom Tierführer aufgenommen und anschließend in einem Müllbehältnis entsorgt werden! Alles andere ist in der Stadt aus hygienischen Gründen nicht zu verantworten. Die Äußerungen und Ideen von Herrn Röhling führen im Gegensatz dazu, die mühevolle Überzeugungsarbeit vieler Jahre zu unterlaufen.

Die Berliner Tierführer sind bislang nicht durch ein besonderes Gesetz verpflichtet, zur Aufnahme von Tierkot geeignete Behältnisse mitzuführen und auf Verlangen von Vollzugskräften vorzuzeigen. Eine solche Regelung könnte Teil eines großen Maßnahmepaktes werden, das wir für Berlin fordern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der Fachtagung am 08. Juni 2011 (siehe Anlage). Als Einzelmaßnahme sehen wir ein solches Gesetz als wirkungslos an, da das Mitführen noch keine Gewähr für die Benutzung darstellt. Die Rechtmäßigkeit und Akzeptanz solcher Maßnahmen sind zudem umstritten. Die Effekte dürften eher gering sein, da derzeit nahezu keine Kontrollen bestehender Regelungen durch das Ordnungsamt stattfinden und ohnehin fast alle Hundehalter einen Hundekotbeutel mitführen für den Fall, dass das Ordnungsamt doch einmal in der Nähe ist.

Hunde können ihre Hinterlassenschaften nicht selbst aufnehmen und entsorgen. Daher ist die Mithilfe des Hundehalters erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Die Hundehaufen verschwinden weder auf Gehwegen noch in Parks auf natürliche Weise. Dies ist nur auf sehr großen Flächen bei natürlichen Boden- und Populationsverhältnissen der Fall. Davon kann in Berlin kaum die Rede sein- auch nicht in den Parks. Selbst in den ausgedehnten legalen Freilaufgebieten der Berliner Forsten möchte kein Spaziergänger oder Forstarbeiter in den Kot anderer Hunde treten.

Auf der Fachtagung "Berlin wird häufchenfrei" wurde nicht erörtert, ausreichend geeignete Flächen zu schaffen, auf denen Hundekot von den Tieren legal abgelegt werden kann.

Das Ablegen von Kot durch den Hund ist grundsätzlich legal. Die Natur des Hundes ermöglicht kein anderes Vorhalten. Illegal ist einzig das nicht unverzüglich Entfernen des Hundekots durch den Hundehalter.

Uns liegen keine Erfahrungsberichte von Sonderflächen zum Ablegen von Hundekot an Parkeingängen in London. Auf der Fachtagung am 08. Juni 2011 wurde von der Leiterin der Wiener Stadtreinigung (Frau Dr. Ableidinger vom "MA 48") ein ähnliches Pilotprojekt aus Wien vorgestellt. Die Errichtung von Sonderflächen zum Ablegen von Hundekot hat in Wien zu keiner Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Das Projekt wurde in Wien als sehr ungeeigneter Lösungsansatz verworfen. Die Idee wird heute in Wien belächelt.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich Herr Röhling mit unseren Lösungsansätzen zur Hundekotproblematik eingehender beschäftigen würde. Hierfür stehen wir ihm und allen Berliner Grünen gern zur Verfügung.

Christof Wüllner

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