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Doppelstaatsbürgerschaft: Eine Heimat, zwei Nationalitäten

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, sollen künftig auch als Erwachsene ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten können. Das will der rot-rote Senat erreichen. Berlin hat deshalb gemeinsam mit Bremen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht.

Kinder ausländischer Eltern müssen sich bisher mit dem Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, ob sie Deutsche sein wollen oder die Staatsangehörigkeit der Eltern anstreben – beides geht nicht. Das werde häufig als „Zumutung“ empfunden und führe zu „tiefgreifenden Konflikten“ innerhalb der ausländischen Familien, wenn sich ein Jugendlicher entschließe, nur noch Deutscher zu sein, begründete Innensenator Ehrhart Körting (SPD) den Vorstoß.

Die familiäre und kulturelle Herkunft eines Jugendlichen sei in jedem Falle Teil seiner Identität, sagte Körting. „Auch wenn er hierzulande integriert ist und Deutschland als Heimat empfindet.“ Deshalb wolle man die jungen Leute nicht zwingen, sich komplett aus einer Kultur zu lösen. Nach Auskunft von Körtings Sprecherin Nicola Rothermel kann man manche Nationalitäten auch gar nicht aufgeben, beispielsweise die iranische.

Initiative wird unterstützt

Die Grünen im Abgeordnetenhaus unterstützen die Gesetzesinitiative. FDP und CDU sind dagegen. „Bei der Staatsangehörigkeit kann es keine doppelten Loyalitäten geben“, argumentieren die Christdemokraten. Eine doppelte Staatsangehörigkeit müsse die Ausnahme bleiben. Aus Sicht des Senates kann man sich hingegen „zu Deutschland bekennen, ohne seine alte Staatsbürgerschaft aufzugeben“.

Die CDU erklärt zudem, Deutschland verfüge bereits über eine der großzügigsten Regelungen der Welt. Einwanderungsländer wie Kanada stören sich allerdings nicht daran, wenn Migranten ihre alte Staatsbürgerschaft zusätzlich zur kanadischen behalten. Und Australien sieht es sogar als Wettbewerbsvorteil in der globalisierten Welt an, wenn seine Bürger mehrere Staatsbürgerschaften haben.

Die Stimmenverhältnisse im Bundesrat lassen keine Prognose zu: Nur elf Stimmen entfallen auf Befürworter der Doppelstaatsbürgerschaft, aber 18 auf die erklärten Gegner. Die anderen vertretenen Landesregierungen sind unsichere Kantonisten, da sie in Koalitionen stecken, die in dieser Frage uneins sein dürften. (fk/ddp)

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