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Berlin: Doppelte Kosten, gleicher Service - ein Jurist wehrt sich

Zwei Tage vor Weihnachten bekam Christian E. einen Brief, der nur auf den ersten Blick erfreulich war.

Zwei Tage vor Weihnachten bekam Christian E. einen Brief, der nur auf den ersten Blick erfreulich war. "Der Vorstand hat Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen", schrieb die Rechtsanwaltskammer Berlin. Doch beim Weiterlesen traute der junge Berliner Jurist seinen Augen nicht: 500 Mark sollte er bezahlen. Von Freude über die Zulassung blieb keine Spur.

Im August 1999 hatte Christian E. seine Unterlagen ans Kammergericht in der Schöneberger Elßholzstraße geschickt. Die Präsidentin des Gerichts war zu dieser Zeit für die Zulassung von Rechtsanwälten zuständig und erhob 250 Mark pro Urkunde. Doch am 1. Oktober übertrug die Senatsjustizverwaltung sämtliche Anwaltsangelegenheiten an die Rechtsanwaltskammer. "Davon profitieren alle Beteiligten, doppelter Verwaltungsaufwand wird vermieden. Es geht schneller, der Staat wird entlastet und die Selbstverwaltung der Anwälte wird gestärkt", sagte der ehemalige Justizsenator Ehrhart Körting. Der Senator verlor kein Wort über die Gebühr, die sich auf 500 Mark erhöht hatte.

Christian E. wusste von der verdoppelten Gebühr aus dem Anwaltsblatt, wähnte sich jedoch auf der sicheren Seite. Da sein Antrag den Datumsstempel vom August trug, glaubte er, noch für 250 Mark in den Genuss der Anwaltswürde zu kommen. Das war ein Irrtum, wie sich bald zeigen sollte. Denn vom Kammergericht war seine Akte zur Rechtsanwaltskammer in der Heerstraße gewandert - unbearbeitet. Inzwischen galt die neue Gebührenordnung, beschlossen vom 24-köpfigen Vorstand der Rechtsanwaltskammer. Hinweis an den Antragsteller: "Die Rechtsanwaltskammer erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Neuzulassung eine Gebühr von 500 Mark". Der Jurist war zur Gegenwehr entschlossen. Er schrieb: "Für mich ist nicht ersichtlich, auf welcher Rechtsgrundlage die Gebühr von 500 Mark von mir erhoben wird." Bislang kam keine Antwort. Und die Aussichten, dass sich Christian E. durchsetzt, sind ziemlich gering. Durchs Kammergericht geistert zwar noch die Erinnerung, dass Übergangsfälle zur ursprünglichen Gebühr von 250 Mark bearbeitet werden sollten. Ob das jedoch verbindlich abgesprochen wurde, konnte niemand sagen. Bei der Rechtsanwaltskammer ist von einer Übergangslösung nichts bekannt. Auf Anfrage hieß es, dass man kostendeckend arbeiten wolle und müsse und sich nach der Bundesrechtsanwaltsordnung richte. Entscheidend sei der Termin der Bearbeitung, nicht der Poststempel. Für 500 Mark biete man den Anwälten außer der Zulassung auch einen umfassenden Service von der kompletten personellen Betreuung über die Beratung in beruflichen Dingen bis zur Fortbildung.

Ältere Anwälte erinnern sich, dass sie vor Jahrzehnten gerade einmal 20 Mark für ihre Zulassung bezahlten. Bis vor drei Jahren - damals war die Justizverwaltung zuständig - kostete die Zulassung 120 Mark. 1996 übertrug die Justizverwaltung die Aufgabe schließlich an die Präsidentin des Kammergerichts. Wer daraufhin in der Elßholzstraße zugelassen wurde, zahlte 250 Mark. Die Summe war nach Ansicht von Kennern der Materie jedoch kein angemessener Gegenwert für den hohen Aufwand inklusive Auszug aus dem Bundeszentralregister.

Christian E. will den Bescheid der Rechtsanwaltskammer nicht widerspruchslos hinnehmen. Er zieht vor das Anwaltsgericht.

Michael Brunner

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