zum Hauptinhalt

Berlin: Ein "böser Schein" auf der Sofort-Wahl-Kampagne der CDU

Wahlexperten verwiesen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1981, dass bei "gewissen Formen der Briefwahlwerbung" Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten nicht auszuschließen seienUlrich Zawatka-Gerlach Die Kampagne der Union, die alle Wahlberechtigten aufruft, ab sofort in den Bezirksämtern CDU wählen zu gehen, stößt beim Landeswahlleiter auf verfassungsrechtliche Bedenken. "Die Wahl am Wahltag im Wahllokal sollte der Regelfall bleiben", kommentierte Horst Schmollinger, Chef des Wahlleiterbüros.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wahlexperten verwiesen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1981, dass bei "gewissen Formen der Briefwahlwerbung" Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten nicht auszuschließen seienUlrich Zawatka-Gerlach

Die Kampagne der Union, die alle Wahlberechtigten aufruft, ab sofort in den Bezirksämtern CDU wählen zu gehen, stößt beim Landeswahlleiter auf verfassungsrechtliche Bedenken. "Die Wahl am Wahltag im Wahllokal sollte der Regelfall bleiben", kommentierte Horst Schmollinger, Chef des Wahlleiterbüros. Die Briefwahl - und die vorfristige Wahl im Bezirksamt als eine Form der Briefwahl - sei ein Instrument des Wählers, aber nicht der Parteien. "Ich persönlich möchte nicht empfehlen, vor dem 10. Oktober die Stimme abzugeben."

Außerdem sieht Schmollinger ein praktisches Problem. Wenn viele Wahlberechtigte der Aufforderung der CDU folgten, könnte es passieren, dass normale Briefwähler ihre Unterlagen erst verspätet erhielten. Der Aufwand für die Behörden sei nicht zu unterschätzen. Die Berliner CDU wird heute trotzdem an Straßenständen in der gesamten Stadt Faltblätter verteilen, in denen steht: "Neu! Jetzt können Sie ab sofort wählen gehen. Entscheiden Sie schon jetzt!" Gegen Vorlage des Personalausweises sei dies in allen Bezirksämtern möglich.

Dieser Text sei mit den Fachleuten der Innenverwaltung "synchronisiert", sagte gestern CDU-Landesgeschäftsführer Matthias Wambach. Das Motiv der CDU sei eine hohe Wahlbeteiligung; in den nächsten Wochen reisten viele ältere und kinderlose Berliner in den Urlaub, vielen sei die normale Briefwahl zu kompliziert. Die Bedenken der Wahlorganisatoren teilt Wambach nicht. "Wir zwingen ja niemand mit Waffengewalt, im Bezirksamt zu wählen."

Der stellvertretende Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas äußerte dennoch "ein gewisses Unbehagen." Der Text der CDU-Wahlwerbung sei mit ihm auch nicht im Detail abgesprochen. Die Briefwahl sei insgesamt "ein bisschen problematisch, und wenn dann die Wahlumstände möglicherweise zu bedrängend werden . . ." Beide Wahlexperten wollten der CDU nichts Böses unterstellen, aber sie verwiesen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1981 darauf hingewiesen habe, dass bei "gewissen Formen der Briefwahlwerbung" Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen seien.

Damals lag eine Verfassungsbeschwerde vor, weil Parteienvertreter den Wählern die Briefwahlunterlagen sogar nach Hause brachten. Das Gericht nannte die Beschwerde zwar unbegründet, ermahnte aber den Gesetzgeber, "die Handhabung der Briefwahl - in Anbetracht neu auftretender Entwicklungen, die unvorhergesehene Gefahren für die Integrität der Wahl mit sich bringen könnte - ständig zu überprüfen." Bestimmte Formen der Briefwahlwerbung seien "zumindest geeignet, einen bösen Schein zu erwecken."

Die Möglichkeit, nicht zu Hause per Brief zu wählen, sondern die Wahlunterlagen im bezirklichen Wahlamt zu beantragen und an Ort und Stelle das Kreuzchen zu machen, ist nicht neu. Aber zum ersten Mal mobilisiert eine Partei systematisch ihre Anhänger, schon vor dem Wahltag wählen zu gehen. © 1999

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false