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Berlin: Ein Funke reicht für hundert Schuss

Ab heute wird Feuerwerk verkauft – erlaubt ist nur, was den offiziellen Stempel trägt

Von heute an sind sie wieder unterwegs: die Kontrolleure vom Landesamt für technische Sicherheit (Lagetsi), der Polizei und den Wirtschaftsämtern der Bezirke. Mehrere 1000 Verkaufsstellen für Silvesterfeuerwerk gilt es zu überprüfen, denn von heute an dürfen Raketen, Knaller, Böller verkauft werden. Für Verkauf und Lagerung gelten jedoch strenge Richtlinien.

Angeboten wird das „MillionStar-Feuerwerk“, ein laut Werbung „Super-Familiensortiment“ mit über 30 Teilen oder das „Primero-9-Feuerwerk“ – ein Mal zünden und 100 Schuss gehen in die Luft. 639 Menschen wurden während des Jahreswechsels 2001/2002 verletzt, 200 davon durch Feuerwerkskörper. Auch dieses Jahr bereitet sich die Feuerwehr wieder darauf vor, in der Silvesternacht den Ausnahmezustand ausrufen zu müssen. Im vergangenen Jahr mussten die Helfer zu insgesamt 1100 Einsätzen ausrücken.

Die Polizei warnt schon jetzt eindringlich vor verbotenen Polen-Böllern. Die Kracher aus dem Nachbarland mit einer enormen Sprengwirkung sind hier nicht zugelassen und fallen unter das Sprengstoffgesetz. Wie berichtet, hatte der Bundesgrenzschutz an der polnisch-deutschen Grenze in den vergangenen Tagen die Kontrollen deswegen erheblich verstärkt. Erlaubt ist, was den offiziellen Stempel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) trägt. Dazu gehört so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II (Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, bengalische Fackeln und Schwärmer). Deren Verkauf ist zwischen dem 28. und 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Gezündet werden darf alles, was knallt – aber nur am Silvestertag ab 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 7 Uhr. Die so genannten Schwärmer und bengalisches Feuer dürfen an beiden Tagen rund um die Uhr abgebrannt werden.

Fast vier Tonnen Feuerwerkskörper wurden bei den Kontrollen zum Jahreswechsel 2001/2002 sichergestellt, weil sie in den Geschäften falsch gelagert worden waren oder weil es sich um nicht zugelassene Knaller gehandelt hatte. 37 Gewerbetreibende wurden angezeigt; unter anderem hatten einige von ihnen Knallfrösche und Kanonenschläge auch an Jugendliche unter 18 verkauft.

Traditionell steigt in den Tagen vor Silvester der Verkauf von Gas- und Schreckschusswaffen, mit denen auch Signalmunition verschossen werden kann. Erlaubt sind die Handfeuerwaffen für Personen über 18 Jahren, aber sie dürfen in der Öffentlichkeit nicht abgefeuert werden, warnte die Polizei am Freitag. weso

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