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Berlin: Eine Braut gekauft

Nach Zwangsehe: Bewährungsstrafe für Eltern

Eine Summe von 10000 Euro hatten die Eltern ausgemacht. Für diesen Preis wurde ein 13jähriges Mädchen an einen 18-Jährigen verkauft. Der Tradition der aus Serbien stammenden Familien folgend, sollte sich Tara (Name geändert) in ihr Schicksal ergeben. Sie aber floh aus der Zwangsehe, erstattete Anzeige und brachte Ermittlungen ins Rollen. Nachdem ihre Mutter, wie berichtet, bereits verurteilt wurde, mussten sich gestern die Eltern des jungen Mannes vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Es ging um Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Die angeklagten Eheleute hätten im Februar 2001 ihren damals 18-jährigen Sasa mit dem minderjährigen Mädchen verheiratet, obwohl sie wussten, dass die Ehe dem Brauch entsprechend kurz nach der Hochzeit vollzogen werden würde. Die 46-jährige Milka S. und ihr zwei Jahre jüngerer Ehemann Tomislav räumten die Vorwürfe pauschal ein. Angesichts der Beweislage war das kaum überraschend. Schließlich hatte Taras Mutter den verbotenen Ehehandel mit ihrer Tochter bereits zugegeben. Im August war sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Das Mädchen war einen Monat nach der ungewollten Hochzeit geflohen und zu ihrer Mutter zurückgekehrt. Auf Verständnis stieß das Kind nicht. „Die Leute kamen und holten mich zurück“, sagte Tara im Prozess gegen ihre Mutter. Nach einem weiteren Monat aber schickte ihre Mutter die Polizei zur Familie des Mannes, weil Tara nicht zur Schule gehen durfte. Über Kriseneinrichtungen fand das Mädchen schließlich zu einem Mann, den sie schon lange liebte. Seine serbische Familie habe sie mit offenen Armen aufgenommen. Ohne Brautgeld.

Die Verteidigung der bereits wegen Steuerhinterziehung vorbestraften Eltern sagten, ihre Mandanten hätten inzwischen eingesehen, dass die Ehe nicht rechtens war. Die Staatsanwältin hielt dagegen: „Sie leben schon lange in Deutschland, sie wussten, dass eine solche Ehe verboten ist.“ Das Gericht sprach von einem „schweren Bruch der deutschen Rechtsordnung“ und verhängte jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung gegen die beiden Angeklagten. K. G.

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