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Berlin: Eine höchst reizende Hecke

Streit unter Nachbarn brachte

Hecken sind praktisch. Grün und dicht. Natur und Zaun. Wunderbar, doch manchmal höchst problematisch. In Spandau, genauer im schönen Staaken, gibt es so eine Hecke. Der Besitzer ist zwar mit dem Gewächs zufrieden, der Nachbar aber nicht. Als dem Geschäftsmann die langen Zweige wieder einmal zu gefährlich für den Lack seines Autos wurden, lernte die Hecke seine Schere kennen. „Lassen Sie das, das sind meine Äste“, rief der 78-jährige Eigentümer noch. Zu spät für die Zweige, viel zu spät für jede Einsicht. Im Streit stieg plötzlich aus einer Dose eine Gaswolke auf. Sie reizte die Atemwege des 58-jährigen Geschäftsmannes, zog im Westwind auf die Terrasse eines Dritten und brachte den Rentner wegen gefährlicher Körperverletzung vors Amtsgericht Tiergarten.

Der Angeklagte hinkt energisch in den Saal. Ob er sich äußern wolle, fragt die Richterin. „Natürlich!“ Es geht schließlich um einen Nachbarschaftsstreit. Da gibt es jede Menge zu berichten. „Die Hecke steht auf meinem Grundstück“, schimpft der Angeklagte. Die Richterin interessiert sich nicht für das Gewächs. Das irritiert den Rentner etwas. Wo die Hecke doch so wichtig ist, dass auch Zivilrichter bereits von ihrer problematischen Üppigkeit erfuhren. „Die Anschuldigungen sind falsch“, sagt Karl L. ( geändert) dann. „Ich bin von diesem Mann bedroht worden, er stand mit einer Harke vor mir.“ Nur aus Notwehr habe er das Reizgas eingesetzt. „Was sollte ich machen, ich bin ein alter, kranker Mann.“

Dummerweise erreichte die Gaswolke an jenem Sonntag auch den Garten eines 62-jährigen Beamten. Dort saß man bei Kaffee und Kuchen. Dann das Gas. „Scheußlich, es brannte in den Augen, wir verließen die Terrasse fluchtartig“, sagt der Beamte. „Meine Gäste waren auch betroffen, es war mir sehr peinlich.“ Die Richterin will wissen, ob ihm einer der beiden zerstrittenen Nachbarn schon einmal unangenehm aufgefallen ist. „Mir ist nichts bekannt“, beteuert er. Schließlich die Aussage des Geschäftsmannes. Nein, er habe den Rentner nicht beleidigt. „Ich habe ganz bewusst versucht, ihn zu ignorieren.“ Und die Behauptung, er habe den Rentner früher einmal absichtlich mit dem Gartenschlauch bespritzt, sei auch falsch.

Die Staatsanwältin wirkt genervt. „Haben wir mit weiteren Verfahren zu rechnen?“, fragt sie. Der Geschäftsmann hat seine Linie. „Ich werde meinen Anspruch auf das Zurückschneiden der Hecke durchsetzen, sie steht genau an der Zufahrt zu meinem Grundstück.“ Die Richterin legt eine Beratungspause ein, dann stellt sie das Verfahren vorläufig ein. Allerdings gegen Auflage: Karl L. und sein Nachbar müssen eine Lösung des Hecken-Problems finden. Im Beisein der Gerichtshilfe. Damit bei dem Gespräch nicht die Unvernunft siegt. Kerstin Gehrke

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