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Einigung: Streikende haben Pflicht zu Notdienst

Die Gewerkschaft und Polizei schließen einen Vergleich. Nach den über Monate gehenden Streiks, haben sich die Parteien nun endlich geeinigt.

Der Polizeipräsident Dieter Glietsch und die Gewerkschaften der Polizei haben sich gütlich darauf geeinigt, wie bei künftigen Streikmaßnahmen die Notdienste eingeteilt werden. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht wurde am Donnerstag ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Die Einigung sieht unter anderem vor, dass beim Zentralen Objektschutz 95 polizeiliche Angestellte je Schicht eingesetzt werden können. Für die Bewachung von Gefangenen in den Sammelstellen und Gewahrsamen (Perleberger Straße, Tempelhofer Damm und Köpenick) dürfen im Fall einer Arbeitsniederlegung insgesamt 31 Angestellte eingeteilt werden. In den übrigen Bereichen, die zwischen der Polizeiführung und den Gewerkschaften strittig waren, gelten die schon früher abgeschlossenen Notdienstvereinbarungen. Der Rechtsstreit, der sich über einige Monate hinzog, ist damit erledigt.

Der Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht auf einen Warnstreik der Polizei vom 19. Februar 2008 zurück. Damals handelten beide Seiten Notdienste aus, damit die Sicherheit und Ordnung in besonders sensiblen Bereichen durch Arbeitskämpfe nicht gefährdet wird. Glietsch sprach von einem „gerade noch vertretbaren Kompromiss“. Als die Polizeigewerkschaften ab dem 30. April weitere Streiks organisierten, wollte der Polizeipräsident die vereinbarten Notdienste doch ausweiten. Dies untersagte das Arbeitsgericht Berlin damals per einstweiliger Verfügung.

Ein Widerspruch der Polizeiführung gegen diese Entscheidung wurde vom selben Gericht am 6. Mai im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen. Für weitergehende Notdienste, so das Arbeitsgericht, könne die Sicherheitsbehörde auf Beamte zurückgreifen, die grundsätzlich nicht streiken dürfen. Polizeipräsident Glietsch hatte gegen dieses Urteil Berufung vor dem Landesarbeitsgericht eingelegt, das jetzt entschied. za

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