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Einreise-Erlaubnis: Ehescheidung durch das Goethe-Institut

Ein Türke klagt vor Gericht, weil seiner Ehefrau wegen fehlender Sprachkenntnisse die Einreise verweigert wird. Er hatte sie im Sommer in Ostanatolien geheiratet.

Der Streit um den Sprachtest, den ausländische Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland ablegen müssen, geht jetzt vor das Verwaltungsgericht. Erstmals klagt ein türkischstämmiger Berliner gegen die Bundesrepublik, weil er seine Ehefrau, die er im Sommer in Ostanatolien geheiratet hatte, nicht nach Deutschland holen darf. Die Frau wohnt in einem abgelegenen Dorf und hat nach Angaben des Klägers nicht die Möglichkeit einen Sprachkurs zu besuchen, um den Test zu absolvieren. Mittlerweile gibt es zudem eine Einschätzung der Erfolgsquote bei den Sprachtests in der Türkei. „Knapp ein Drittel ist bisher durchgefallen“, sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, gestern bei einer Pressekonferenz.

Das Schicksal des Ehepaars war im vergangenen Oktober bekannt geworden, nachdem der in Berlin geborene Türke den Fraktionvorsitzenden der Grünen, Volker Ratzmann, als Anwalt mit seinem Fall betraut hatte. „Notfalls ziehe ich auch bis vor das Europäische Gericht für Menschenrechte“, sagte Ratzmann gestern. Zurzeit bereite er noch drei andere Klagen vor, darunter auch den einer deutschen Ehefrau, deren türkischer Mann nicht einreisen darf. Dem Gesetzgeber warf der Jurist vor, das Thema Zwangsheirat nur als Vorwand benutzt zu haben, um generell den Nachzug von Ehegatten zu verhindern. Die Sprachtests waren mit der Begründung eingeführt worden, dass die sogenannten Importbräute gegen ihren Willen verheiratet würden. „Die Ehegatten, die ich betreute, sind weit davon entfernt, nur zum Schein oder unter Zwang geheiratet zu haben“, sagte Ratzmann. Mittlerweile gebe es auch Ehefrauen, die bereits schwanger seien.

Der Sprachtest ist Teil des umfassenden neuen Zuwanderungsgesetzes, das im vergangenen April beschlossen worden war. Demnach müssen Ehegatten, die aus Staaten außerhalb der EU stammen, vor dem Nachzug zum Ehepartner nach Deutschland geringe Sprachkenntnisse nachweisen. Ausgenommen von diesem Gesetz sind Länder wie die USA, Kanada, Südkorea oder Israel.

Aus Protest gegen diese Regelung hatte die TGD den Integrationsgipfel bei Angela Merkel im vergangenen Sommer boykottiert. „Die deutschen Konsulate in der Türkei verschicken absichtlich keine Ablehnungen, damit niemand vor Gericht ziehen kann“, sagte der TGD-Vorsitzende Kolat gestern im Einklang mit Volker Ratzmann. Außer den genannten Beispielen habe die TGD seit der Verabschiedung des Gesetzes zudem rund 100 Anfragen registriert. „Für viele Menschen ist das nächste Goethe-Institut Hunderte von Kilometern entfernt“, sagte Kolat. Die Bundesrepublik akzeptiert aber nur die Zertifikate dieses Institutes.

Unentwegt präsentieren derzeit die türkischen Medien deshalb Betroffene, die ihr Leid rund um die Sprachtests klagen. „Ich habe von einer ganzen Klasse gehört, die durchgefallen sein soll“, berichtete gestern einer von ihnen. Suzan Gülfirat

Suzan Gülfirat

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