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Berlin: Eis auf der Scheibe, Tod auf der Straße

Autofahrerin kratzte nur ein kleines Loch frei. Dann überfuhr sie eine 83-jährige Frau. Jetzt ermittelt der Staatsanwalt

Bärbel D. hatte sich nur ein kleines Guckloch in die Scheibe gekratzt. Es ist dunkel, die Mazda-Fahrerin ist am frühen Abend unterwegs. Die rote Ampel kann sie sehen und auch den grünen Pfeil, der das Rechtsabbiegen in die Möllendorffstraße bei roter Ampel erlaubt. Was Bärbel D. nicht sieht: Erika L. will bei grünem Fußgängerlicht die Storkower Straße überqueren. Die 83-Jährige gerät unter das Auto und wird acht Meter weit mitgeschleift. Sie erleidet eine Schädelfraktur, der Notarzt stellt eine halbe Stunde später den Tod der alten Frau fest. Die Polizei macht Bärbel D. den Vorwurf, die Scheiben nicht enteist zu haben. Sie selbst wird sich diesen Vorwurf nun wohl auch ihr Leben lang machen. Die Polizisten haben die Frontscheibe des Mazdas sofort fotografiert. Denn die Autofahrerin hat die alte Dame übersehen, obwohl diese eine helle Cordjacke trug und die Kreuzung sehr gut ausgeleuchtet war.

Bärbel D. hatte an der Ampel zunächst alles richtig gemacht: An der Haltelinie hatte sie gestoppt und war erst dann losgefahren, um rechts abzubiegen. Ein Zeuge, ein hinter Bärbel D. fahrender Mann, sagte dies bei der Polizei aus. „Das spricht für die Frau“, sagte eine Beamtin des Verkehrsunfalldienstes. Dass sie mit vereisten Scheiben fuhr, sei dagegen „verwerflich“. Als „Panzersehschlitz“ bezeichnete ein Beamter das etwa DIN-A-4-große Sichtfeld in der vereisten Scheibe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen fahrlässiger Tötung. Die vereiste Scheibe wird bei der Höhe der Strafe mitentscheidend sein. Präzedenzfälle sind in Berlin aber nicht bekannt.

Die Unfallfahrerin steht unter Schock. Sie erlebte, wie die alte Frau auf der Kreuzung an der Schädelfraktur verblutete. Als Erika L. noch lebte, habe Bärbel D. noch ausgesagt, die Fußgängerin nicht gesehen zu haben, später wollte sie sich zu dem Unfall nicht mehr äußern, hieß es. Beide Frauen kannten die Kreuzung in Lichtenberg. Die Rentnerin wohnte in der Möllendorffstraße, die Mazda-Fahrerin ganz in der Nähe, am Hendrichplatz. Erika L. ist die erste Verkehrstote in Berlin in diesem Jahr, Bärbel D. wird sich vor Gericht verantworten müssen. Bei fahrlässiger Tötung ist eine Geldstrafe wie eine Haftstrafe möglich. „Da gibt es eine breite Spannweite je nach Schwere der Schuld“, sagte eine Ermittlerin. Eine Haftstrafe sei aber nicht zu erwarten, schließlich habe die Frau vor dem grünen Pfeil gestoppt, und Alkohol spielte keine Rolle. Gerichte verurteilen Autofahrer aber auch zu Haftstrafen bei fahrlässiger Tötung. Zwei Jahre und neun Monate waren es gegen Rico B. Der 23-Jährige hatte – ebenfalls in der Storkower Straße – mit seinem BMW seine drei Kumpel in den Tod gefahren – kokainbenebelt, ohne Führerschein und mit Blitzeis auf der Fahrbahn.

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung verlangt von Fahrern, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist. Frontscheiben müssen mindestens im Wischfeld des Scheibenwischers enteist werden: „Eine Rundumsicht ist Pflicht“, sagte Hans-Jürgen Fischer vom ADAC. Auch Außenspiegel müssen enteist werden, zudem muss der Schnee von der Motorhaube und vom Dach gefegt werden. Denn der Schnee könnte verrutschen oder verweht werden. Und auch dann sieht der Fahrer nichts mehr.

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