zum Hauptinhalt

Berlin: Enquete-Kommission: Ein Fall für Fachleute

In einer EnqueteKommission dürfen nicht nur Abgeordnete, sondern auch externe Sachverständige mitarbeiten. Sie hat die Aufgabe, „gesetzliche Regelungen und andere vom Parlament zu treffende Entscheidungen“ vorzubereiten.

In einer EnqueteKommission dürfen nicht nur Abgeordnete, sondern auch externe Sachverständige mitarbeiten. Sie hat die Aufgabe, „gesetzliche Regelungen und andere vom Parlament zu treffende Entscheidungen“ vorzubereiten. Die Kommission muss eingesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten dies fordert. Die Parlamentsmehrheit hat aber die Möglichkeit, den Auftrag der Kommission gegen den Willen der Antragsteller zu ändern. Das Gremium tagt in der Regel nicht öffentlich und hat ein Vorladungs- und Akteneinsichtsrecht. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false