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Nur wenige Fahrgäste der BVG lassen sich bei Verspätungen und Co. vom Unternehmen entschädigen.

© dpa

Entschädigungszahlungen an Fahrgäste: Die BVG ist billig davongekommen

Die Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe melden nur selten Ansprüche auf Entschädigung an. Das geht aus der Jahresbilanz 2012 hervor. Demnach zahlte das Unternehmen nur 3500 Euro an ihre Kunden.

Klingt gut: Erreicht ein Fahrgast bei der BVG wegen eines nachweislichen Verschuldens des Unternehmens sein Ziel mehr als 20 Minuten zu spät, gibt’s eine Entschädigung. Zwischen 5 Uhr und 23 Uhr spendiert die BVG dann einen Einzelfahrschein ABC zum Preis von 3,20 Euro; zwischen 23 Uhr und 5 Uhr übernimmt die BVG Taxikosten bis zu 25 Euro. Das gilt nicht, wenn etwa der Bus im Stau steckengeblieben ist. Beschmutzen sich Fahrgäste in Bahnen oder Bussen die Kleidung, erstattet das Unternehmen die Kosten der Reinigung. Tief in die Tasche greifen muss die BVG aber nicht. 2012 musste sie dafür nur 3501 Euro aufbringen, in den beiden Jahren zuvor waren es 5250 Euro und 5760 Euro, wie die Verkehrsverwaltung auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mitteilte.

Im vorigen Jahr hatten nach Angaben der BVG 1295 Fahrgäste einen Antrag gestellt, 2011 waren es 1751. Abgelehnt wurden 2012 davon 599; ein Jahr zuvor waren es noch 633. Reinigungskosten erstattete die BVG 2012 in Höhe von 78 Euro, 2011 übernahm sie noch 225 Euro. Taxikosten schlugen 2012 mit 621 Euro zu Buche, 2011 mit 842 Euro.

Einzelfahrschein oder Bargeld

Das Unternehmen wirbt für die freiwillig 1997 eingeführte Garantie zwar im Internet sowie hin und wieder auch in ihrem Kundenmagazin, doch sei das Angebot wohl noch immer nicht bekannt genug, sagte BVG-Sprecher Klaus Wazlak. Viele scheuten zudem vielleicht auch den Aufwand für den Antrag. Dazu muss ein „Garantie-Flyer“ ausgefüllt und abgegeben werden.

Abonnementkunden können sich den Wert des Einzelfahrscheins auf ihr Abokonto gutschreiben lassen. Und Kunden, die den als Entschädigung vorgesehenen Einzelfahrschein nicht brauchen, können ihn gegen Bargeld an den BVG-Verkaufsstellen umtauschen.

Das Verfahren müsse einfacher werden, fordert SPD-Mann Kreins. Und die BVG müsse für ihr „gutes Instrument“ stärker werben. Zudem solle es auch bei der S-Bahn gelten. Dort greift bisher nur die europäische Fahrgastrechteverordnung für Verspätungen von mehr als einer Stunde.

Schwachstellen früh erkennen

Einen ganz anderen Weg geht der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV). Ringsum und in Kassel gilt die Garantie schon nach fünf Minuten Verspätung. Der NVV sei damit europäischer Spitzenreiter bei den Fahrgastrechten, sagte Sprecherin Sabine Herms. Zwischen 70 000 Euro und 80 000 Euro gebe der Verbund dafür jährlich aus. Eine Summe, die sich nach Ansicht des NVV lohnt. Die 5-Minuten-Garantie lebe mit und für den Kunden, heißt es dort. Denn die Beschwerden der Fahrgäste helfen dem Verbund, Schwachstellen im System frühzeitig zu erkennen.

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