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Berlin: Entscheid gegen "Kritische Polizisten": Einstweilige Verfügung nach Mobbing-Vorwurf

Die Selbsttötung eines Polizisten und die darauf folgenden Mobbing-Vorwürfe gegen die Polizei beschäftigen jetzt auch die Justiz. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts untersagt der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten zu verbreiten, Angehörige und Kollegen sähen dienstliche Gründe für die Selbsttötung am 3.

Die Selbsttötung eines Polizisten und die darauf folgenden Mobbing-Vorwürfe gegen die Polizei beschäftigen jetzt auch die Justiz. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts untersagt der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten zu verbreiten, Angehörige und Kollegen sähen dienstliche Gründe für die Selbsttötung am 3. November. Bei einem Verstoß drohe ein Zwangsgeld von 500 000 Mark oder Ordnungshaft.

Anfang Dezember hatte die Arbeitsgemeinschaft Mobbing als mögliche Ursache angeführt. Angehörige des Verstorbenen hatten aber erklärt, dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Die einstweilige Verfügung untersage der Arbeitsgemeinschaft auch zu verbreiten, Mobbing auf der betreffenden Dienststelle sei der Polizeiführung bekannt gewesen. Die Verfügung erfasst zudem die Behauptung, die Polizei habe zu dem Fall eine Pressesperre verhängt.

Die Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft hat angekündigt, die einstweilige Verfügung anfechten zu wollen.

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