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Entscheidung des Amtsgerichts: Terrorverdächtige Berliner bleiben in U-Haft

Ein Richter am Amtsgericht Tiergarten ist nicht auf die Haftbeschwerde eingegangen, die die Verteidiger von Samir M. und Hani N. eingelegt hatten. Die Männer sollen mithilfe von Kühlpads den Bau einer Bombe geplant haben.

Von Frank Jansen

Die Terrorverdächtigen, der Deutschlibanese Samir M. (25) und der aus dem Gaza-Streifen stammende Hani N. (29), bleiben damit nach Informationen des Tagesspiegels vorerst in Untersuchungshaft. Der Fall landet jetzt beim Landgericht. Wann und wie dort über die Haftbeschwerde entschieden wird, blieb am Dienstag offen. Sollte auch das Landgericht die Terrorverdächtigen nicht aus der Untersuchungshaft entlassen, wollen die Verteidiger sich an die nächste Instanz, das Kammergericht, wenden.

Die Berliner Anwälte, Alexander Funck für Samir M. und Tarig Elobied für Hani N., haben zudem angekündigt, notfalls auch beim Bundesverfassungsgericht vorstellig zu werden. Vergangenen Mittwoch hatten Funck und Elobied die Haftbeschwerde beim Amtsgericht eingereicht. Die Polizei hatte Samir M. und Hani N. am 8. September in Berlin festgenommen. Einen Tag später schickte das Amtsgericht Tiergarten die Männer in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, sie hätten eine „schwere, staatsgefährdende Gewalttat“ vorbereitet. Die Männer sollen versucht haben, große Mengen Kühlpads zu beschaffen, um mit dem darin enthaltenen Gel und weiteren Chemikalien einen Sprengsatz herzustellen. Sicherheitskreise rechnen beide Männer dem Milieu der Salafisten zu, einer als ultrastreng geltenden Strömung in der islamistischen Szene. Nach Ansicht der Anwälte von M. und N. gibt es allerdings keine Anhaltspunkte, dass ein Anschlag geplant wurde. Deshalb hätte der Haftbefehl gar nicht erst erlassen werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch weiterhin davon aus, dass der Haftbefehl hält.         

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