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Wie viel muss ein Richter verdienen? Die Frage hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Ein Symbolbild.

© dpa

Entscheidung über Richterklagen: Oberverwaltungsgericht hält Besoldung für rechtmäßig

Seit Jahren gärt es bei den Berliner Richtern, die bundesweit die niedrigsten Gehälter bekommen. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt über drei Klagen.

Berlins Beamte und Richter klagen schon seit Jahren darüber, dass sie bundesweit am schlechtesten bezahlt sind, und ziehen deswegen vor Gericht. In dieser Woche hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Klagen dreier Richter entschieden. Es kam zu dem Schluss, dass die Berliner Richterbesoldung verfassungsgemäß ist. Der vierte Senat des Gerichts urteilte, dass das zu Grunde liegende Besoldungsrecht mit dem Grundgesetz vereinar ist. Die Richter hatten gegen das Land Berlin geklagt, da sie ihre Gehälter in den Jahren von 2009 bis 2015 als zu niedrig ansehen und nicht dem sich aus dem Grundgesetz Grundsatz "der amtsangessenen Alimentation" entsprechend. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, vor dem die Richter mit ihrer Klage ebenfalls erfolglos geblieben waren.

 Das Gericht orientierte sich an Entscheidungen aus Karlsruhe

Bei seiner Überprüfung habe sich der Senat an den Kriterien orientiert, die das Bundesverfassungsgericht in zwei im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen zur Richter- und Beamtenbesoldung in anderen Bundesländern konkretisiert hatte. Die unterlegenen Richter haben jetzt die Möglichkeit, Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu beantragen. In Berlin gibt es rund 1300 Richter und 350 Staatsanwälte, die unter das Besoldungsgesetz fallen.

Die Besoldungen in Sachsen-Anhalt waren rechtswidrig

Im vergangenen Jahr hatte es bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung in einem anderen Bundesland gegeben. Die Karlsruher Richter befanden, dass die Richter in Sachsen-Anhalt nicht angemessen und damit verfassungsgwidrig bezahlt wurden. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte für die Richter im Nachbarbundesland entschieden. Ebenfalls der vierte Senat befand im Falle der Brandenburger Richter, dass die Gehaltsentwicklung von Richtern in der Mark in den Jahren 2004 bis 2013 zu niedrig ausgefallen sei, wenn man zugleich die Entwicklung der Tariflöhne und des Verbraucherpreisindexes heranziehe, hieß es weiter. Die Besoldung sei deswegen nicht verfassungsgemäß. Sie legten die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. Diese Urteile hatten auch die Berliner Juristen hoffen lassen.

In einer ersten Stellungnahme verweist der Berliner Richterbund darauf, dass das Oberverwaltungsgericht keinen Widerspruch gesehen hat, die im Vergleich zu Berlin höhere Brandenburger Besoldung für verfassungswidrig zu erachten, die Berliner jedoch nicht. Das Urteil sei für viele Berliner Richter enttäuschend, weil dies nicht so nachvollziehbar sei, zumal in Brandenburg auch die Lebenshaltungskosten niedriger seien, sagte Stefan Schifferdecker, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Richterbundes.

Beim Oberverwaltungsgericht sind derzeit noch sieben Klagen von Berliner Beamten aus den Besoldungsstufen A 7 bis A 12 anhängig. Die juristischen Verfahren werden auch von den verschiedenen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unterstützt.

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