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In einem Brief entschuldigte sich Staatsanwalt Behm bei Michael Braun (im Bild) nun persönlich dafür, dessen Immunität nicht aufgehoben zu haben.

© dpa

Ermittlungen gegen Abgeordneten in Berlin: Staatsanwalt entschuldigt sich bei CDU-Politiker Michael Braun

Im Rahmen der Ermittlungen um Schrottimmobilien wurde auch die Kanzlei des CDU-Politikers Michael Braun durchsucht. Doch der Berliner Staatsanwaltschaft ist dabei eine Panne unterlaufen: Sie hatte vergessen die Immunität des Abgeordneten aufzuheben.

Von Sabine Beikler

Das ist dann doch ungewöhnlich: Der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Behm hat sich in einem Brief persönlich beim CDU-Abgeordneten Michael Braun für die Durchsuchung entschuldigt.

Wie berichtet wurde die Kanzlei von Braun im Rahmen eines größeren Ermittlungskomplexes zum Thema Schrottimmobilien durchsucht. Doch es fehlte für die Durchsuchung die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft vergaß beim Parlamentspräsidenten diese zu beantragen.

Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, wurde der notwendige Antrag vor der Durchsuchung nicht gestellt – man habe lediglich im Vorfeld den Präsidenten des Abgeordnetenhauses informiert.

"Die Durchsuchung war rechtswidrig"

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) bestätigte den Vorgang und sagte: „Michael Braun wurde Unrecht getan. Die Durchsuchung war rechts – und verfassungswidrig. Wir werden den Vorgang zügigst aufklären und prüfen selbstverständlich, welche – auch rechtlichen – Konsequenzen – daraus zu ziehen sind.“ Zu Details der Prüfung könne er aus rechtlichen Gründen derzeit keine Stellung nehmen.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Dirk Behrendt, ist empört. „Es ist abenteuerlich, was sich die Staatsanwaltschaft geleistet hat“, sagte der Jurist. „Justizsenator Heilmann ist dem Parlament gegenüber erklärungspflichtig.“ Behrendt möchte darüber im Rechtsaussschuss sprechen. Möglicherweise ist das auch ein Thema in der Fragestunde der Parlamentssitzung an diesem Donnerstag.

Braun erklärte, die angeblich falsche Beurkundung soll vor mehr als fünf Jahren stattgefunden haben. Er kündigte an, einen Anwalt einzuschalten und die Frau um Entbindung seiner Schweigepflicht zu bitten. Bis dahin sei er nur eingeschränkt aussage- und verteidigungsfähig.

Ende 2011 war Braun nach Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Verkauf so genannter Schrottimmobilien als Justizsenator nach zwölf Tagen zurückgetreten. Braun betonte, er sei seinen notariellen Pflichten in den vergangenen 18 Jahren immer nachgekommen.

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