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Berlin: Es wackelt der Turm

Der Bau der geplanten Hochhäuser wird erschwert.

Ein Schock für die Eigentümer von Grundstücken am Alexanderplatz ist die Ankündigung von Landeskonservator Jörg Haspel, weitere Bauten aus der DDR-Zeit unter Denkmalschutz zu stellen. Denn mit diesem Status muss der Eigentümer eines Gebäude jede Änderung an dessen Substanz – und natürlich auch einen Abriss desselben – mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz im jeweils zuständigen Bezirk abstimmen.

Am Alexanderplatz wird mit einiger Wahrscheinlichkeit das „Haus des Reisens“ zum Baudenkmal erklärt. Auf just diesem Grundstück sieht der zurzeit gültige Masterplan für die Weiterentwicklung des Alexanderplatzes den Bau eines 150 Meter hohen Turmes vor. Der Grundstückseigentümer, eine Objektgesellschaft, hatte vor gut zehn Jahren angekündigt, ein Hochhaus auf Grundlage dieser Pläne entwickeln zu wollen. Geschehen ist bisher allerdings nichts. Erhält das Haus des Reisens den Denkmalstatus, wäre eine Realisierung dieses Vorhabens zusätzlich erschwert.

Ausgeschlossen ist es deshalb nicht. Denn die im Gesetz verankerte Verpflichtung des Eigentümers zur Erhaltung des Baudenkmals kann durch eine Härtefallregelung ausgehebelt werden. Diese besagt, dass ein Baudenkmal nur dann erhalten werden muss, wenn dies „wirtschaftlich zumutbar“ ist. Anders ausgedrückt: Wer ein Baudenkmal verfallen lässt, darf es zur Belohnung später abreißen – und das Bauland gewinnbringend veräußern. Weil es angeblich „wirtschaftlich nicht zumutbar“ war, wurde in Westend jüngst die geheime Sendeanlage der Reichspost-Direktion abgerissen. Die Kant-Garagen könnten wie berichtet mit derselben Begründung unter die Abrissbirne fallen.

Und wie wird die Schützenswürdigkeit eines Gebäudes begründet? Ausschlaggebend für die Einstufung als Baudenkmal ist ein „öffentliches Interesse“ daran, das Objekt zu erhalten, weil es geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich wertvoll ist. ball

Leitartikel, Seite 1

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