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EU: Berlin beantragt Aufschub für Feinstaub-Reduzierung

Die Umweltverwaltung will von der Entschärfung der EU-Feinstaub-Richtlinie profitieren. Vorsorglich will das Land eine Fristverlängerung beantragen, um keine Strafzahlung von der EU aufgebrummt zu bekommen. Für die Berliner ändert sich dadurch allerdings nichts.

Die EU hatte am Montag eine Gnadenfrist bis 2011 beschlossen, weil die seit 2005 verbindliche Feinstaub-Richtlinie bisher in fast keinem Mitgliedsstaat eingehalten wird. Auch Berlin hat Probleme, unter dem Grenzwert (maximal 35 Tage pro Jahr mit mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft) zu bleiben.

Die Schonfrist gilt nach Auskunft der Verwaltung nur für jene Städte, die bereits etwas zur Verbesserung der Luftqualität unternommen haben. In Berlin war das vor allem die zu Jahresbeginn eingeführte Umweltzone mit Fahrverboten.

Weil der EU-Beschluss noch nicht ausformuliert vorliegt, kann allerdings die Verwaltung selbst noch nicht alle Konsequenzen beurteilen. So ist die Frage, ob Berlin geografisch benachteiligt ist – und damit ein Kandidat für die Fristverlängerung –, noch nicht abschließend geklärt. Ein erheblicher Teil des Feinstaubs wird von außerhalb in die Stadt geweht. obs

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