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Die meisten Ferienwohnungen werden im Internet präsentiert - allerdings ohne genaue Adresse.

© dpa / Christian Charisius

Fahndung nach Ferienwohnungen: Bezirke dürfen nicht grundlos ermitteln

Der Datenschutzbeauftragte hat immer noch Bedenken gegen die Internetrecherche. Die Bezirke fühlen sich ausgebremst. 50 Prozent der Ferienwohnungen werden nicht angemeldet.

Die Bezirksämter werden bei der Suche nach unangemeldeten Ferienwohnungen weiterhin durch Bedenken des Datenschutzbeauftragten ausgebremst. Das wurde am Mittwoch im Bauausschuss deutlich. Recherchen im Internet seien nur bei einem Anfangsverdacht möglich, sagte Alexander Nguyen von der Rechtsabteilung der Datenschutzbehörde. Eine „anlasslose Datenerhebung ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich.“

Anfang November hatte sich Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup mit dem Datenschutzbeauftragten Alexander Dix grundsätzlich darüber verständigt, dass auch Internetrecherchen möglich sind, um Ferienwohnungen aufzuspüren. Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz war das Internet als Ermittlungsinstrument nicht ausdrücklich erwähnt worden. Die Fachreferenten der Parteien waren davon ausgegangen, dass das nicht nötig sei. Der Ordnungsstadtrat von Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), legte also mit der Arbeit los und kündigte an, spezielle Software einzusetzen, um eine automatisierte Suche auf den Angebotsseiten der Vermittlungsagenturen im Internet zu ermöglichen. Daraufhin legte Dix sein Veto ein.

Dunkelziffer liegt bei 50 Prozent

In den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf sind bislang rund 2750 Ferienwohnungen angemeldet worden. Die zuständigen Stadträte rechnen jedoch mit einer Dunkelziffer von rund 50 Prozent. Um diese „Gerechtigkeitslücke“ zwischen ehrlichen Anbietern und Vermietern, die die neue Rechtslage ignorieren, schließen zu können, brauche man das Internet, sagte Stadträtin Dagmar König (CDU) aus Charlottenburg-Wilmersdorf. „Ein Anfangsverdacht ist in der Regel nicht vorhanden.“

Stephan von Dassel rückte von seinen bisherigen Plänen ab. Ihm gehe es jetzt darum, bei einem vorliegenden Hinweis gezielt nach Ferienwohnungen im Internet zu recherchieren. Softwarefirmen hätten dem Bezirksamt entsprechende IT-Lösungen angeboten. Damit könnten Adressen von Ferienwohnungen ausgelesen werden, auch wenn sie für den normalen Nutzer nicht einsehbar sind. Die Anbieter verschleiern oft die exakte Adresse.

Ob das mit dem Datenschutz konform geht, muss noch geprüft werden. Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz sprach mit Blick auf die bisherige Diskussion um Internetrecherchen von einer „abenteuerlichen Rechtsauffassung“ des Datenschutzbeauftragten. Auch CDU-Wohnungsexperte Matthias Brauner wunderte sich über den Streit. Bei der Vorbereitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes habe man die Ermittlungsinstrumente mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

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