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Berlin: Fahndung nach Triebtäter: Im Fall Schmökel alle Warnzeichen missachtet

Über eine Woche nach der Flucht des Triebtäters Frank Schmökel kommen immer weitere Pannen ans Licht. So soll ein Berliner Gutachter bereits 1998 festgestellt haben, dass Schmökel nicht therapierbar sei und in den geschlossenen Vollzug gehöre.

Über eine Woche nach der Flucht des Triebtäters Frank Schmökel kommen immer weitere Pannen ans Licht. So soll ein Berliner Gutachter bereits 1998 festgestellt haben, dass Schmökel nicht therapierbar sei und in den geschlossenen Vollzug gehöre. Die Existenz dieses Gutachtens, über das die "BZ" berichtet hatte, wurde im Potsdamer Innenministerium inoffiziell bestätigt. Trotzdem wurde Schmökel ohne bewaffnete Begleitung der Besuch seiner Mutter erlaubt, den der Sexualverbrecher zur Flucht nutzte. Zudem wurde ein Brief bekannt, in dem Schmökel ankündigt, seine Mutter zu töten. Die Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung Schmökels führen, wurde gestern von 5000 auf 50 000 Mark erhöht. Bislang sind etwa 600 Tipps eingegangen. Von Schmökel fehlte bis gestern Abend aber jede Spur.

Dass Schmökel nicht in den geschlossenen Vollzug kam, sondern im milderen Maßregelvollzug blieb, hat er einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer Frankfurt vom 21. Juli 1998 zu verdanken. Dort wurde zwar festgestellt, dass "Schmökel schwer therapierbar" und es schwierig sei, an ihn heranzukommen und ihn zur Mitarbeit zu bewegen, doch bei ausreichender Konsequenz könne mit einem Therapieerfolg gerechnet werden. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) mit. Schmökel war 1995 in Neubrandenburg für die Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat hatte er während seiner ersten Flucht aus dem Maßregelvollzug begangen. Schon in der DDR war Schmökel wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung von drei Mädchen zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die Polizei bestätigte gestern, dass in einer Jacke, die Schmökel in der Wohnung seiner Mutter zurückließ, ein Brief gefunden wurde. Dort schrieb Schmökel, er wolle seine Mutter töten. Bei seiner Flucht verletzte er die 59-Jährige dann mit einem Brotmesser. Ob der Brief an jemanden gerichtet war, oder ob Schmökel darin nur seine Gedanken niedergeschrieben hatte, ist noch weitgehend unklar. Allerdings gibt es in dem Brief auch einen Passus, in dem es heißt, er wolle in der Nähe von Strausberg bleiben und sich vorwiegend in den Wäldern aufhalten. Offenbar beschrieb er ziemlich detailliert, dass er sich von dem, was ihm die Natur bietet, ernähren wolle. Daher haben die Ermittler ihre Suche auf die Umgebung der Kleinstadt konzentriert. Gestern wurden zum Beispiel Abwasserrohre, die Kanalisation und nicht geleerte Müllcontainer durchsucht.

Trotz aller Pannen stärkte Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) seinem Sozialminister Alwin Ziel (SPD) gestern den Rücken. Er habe keine erkennbaren Fehler gemacht. Ziel bestritt gegenüber dem Tagesspiegel Vorwürfe, dass für den Ausbruch Schmökels und anderer Pannen im Maßregelvollzug nicht zuletzt personelle Fehlbesetzungen in seinem Haus mitverantwortlich seien. In einem anonymen Schreiben hatte es geheißen, dass der frühere Leiter des Psychiatrie-Referates und der frühere Referent im Psychiatrie-Referat sowie Direktor des für den Maßregelvollzug zuständigen Landesamtes für psychiatrische Versorgung versetzt oder abgeschoben worden seien. Danach habe es keine kompetente Leitung mehr gegeben. Ziel sagte dem Tagesspiegel, er wolle und könne sich, weil die Staatsanwaltschaft ermittle, nicht im Einzelnen zu Personen äußern. Doch werde das zuständige Referat von kompetenten Personen geleitet. Zur immer wieder gestellten Frage, warum Schmökel nicht gefesselt ausgeführt worden sei, sagte Ziel: "Es ist nicht üblich, dass man Leute, die unter Aufsicht nach außen geführt werden, fesselt."

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte zu Rücktrittsforderungen an Ziel, dass dieser nicht für Detailhandlungen einzelner Bediensteter des Maßregelvollzuges verantwortlich sei. Deshalb halte er die Rücktrittsforderung der CDU-Nachwuchsorganisation Jungen Union für falsch. Die grundsätzlichen Fragen seien für ihn jetzt, ob man am Maßregelvollzug festhalten wolle. Wenn ja, müsse man dafür sorgen, dass Missbrauch künftig vermieden werde.

W. Schmidt, M. Mara

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