Berlin : Fahrdienstleiter muss nach Bahnunfall 1750 Euro Strafe zahlen

07.09.2011 16:58 Uhr

Berlin - Der Eisenbahner wollte eigentlich 50 Dienstjahre erreichen. Ein Unglück aber brachte Hans G. auf die Anklagebank. Als Fahrdienstleiter stellte er in der Nacht des 16. April 2009 im Stellwerk Karow die Weichen. Ihm unterlief ein folgenschwerer Fehler: Ein Regionalzug fuhr auf einen Güterzug, dessen Kesselwagen Flüssiggas geladen hatten. „Das Signal stand noch auf Fahrt, es ging alles so schnell, ich konnte nicht einmal das Notsignal setzen“, sagte Hans G. vor dem Amtsgericht.

Die 24 Insassen des Personenzuges erlitten zumeist Prellungen und Hämatome. Einige Verletzte mussten auch im Krankenhaus behandelt werden. Hans G.

kam mit einem Schock in eine Klinik. Gas war bei der Beinahe-Katastrophe aber nicht ausgeströmt. Doch ein hoher Sachschaden – laut Anklage mehr als 1,9 Millionen Euro – wurde errechnet. Bald gingen Ermittler von einem menschlichen Versagen als Ursache des Unfalls aus.

Der 63-jährige G. gab Fehler zu. Aber es sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Mehrfach sprach er Sicherungsmaßnahmen an, die es vor dem Umbau des Stellwerkes 2006 noch gegeben habe. „Da gab es Gleisfreimeldeanlagen“, sagte er. Es sei automatisch verhindert worden, das ein bereits besetztes Gleis befahren wird. Zudem sei es durch weniger Personal „immer stressiger“ geworden. Nach dem Unfall habe er sich von der Bahn und von Kollegen fallengelassen gefühlt. Ein Jahr später unterschrieb G. einen Aufhebungsvertrag.

43 Zeugen wurden in der Anklage aufgelistet, um den technisch komplizierten Vorgang zu rekonstruieren. Einen solchen teuren und aufwendigen Prozess wollte man G. nun ersparen. Ohne weitere Beweisaufnahme erließ das Gericht auf Antrag der Anklage einen Strafbefehl. Wegen fahrlässiger Körperverletzung soll G. eine Geldstrafe von 1750 Euro zahlen. K.G.

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