zum Hauptinhalt

Fahrlässige Tötung: U-Bahn Wachmänner stehen vor Gericht

Fahrgäste warnten das Sicherheitspersonal, dass ein Mann in einen U-Bahn-Tunnel gelaufen sei. Die aber blieben untätig. Sekunden später wurde der Mann von der U-Bahn überrollt und starb. Jetzt stehen die Männer vor Gericht.

Fahrgäste machten auf die Gefahr aufmerksam: Ein Mann war in den U-Bahn-Tunnel gelaufen. Sie sagten es Sicherheitsmitarbeitern. Die vier Männer standen hinter der Fahrerkabine eines Zuges der U 9. Bis zur Abfahrt blieben nur noch Sekunden. Einer der Männer sah in den Tunnel: „Da ist nichts.“ Sie blieben untätig. Vier Jahre später müssen sich drei von ihnen wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Aus Sicht der Anwälte aber standen sie nicht in der Pflicht.

Es war ein 42-Jähriger, der am Abend des 21. April 2008 am Nauener Platz leichtfertig seinem Hund nachgelaufen war. Der U-Bahn-Fahrer, der kurz danach die Türen schloss, wurde nicht gewarnt. Er konnte den Zusammenprall im Tunnel nicht verhindern. Klaus B. starb am Unfallort. Warum hatten die Mitarbeiter einer Security-Firma, die im Auftrag der BVG unterwegs waren, nichts unternommen? Die Männer im Alter von 49 bis 55 Jahren, die am Mittwoch vor dem Amtsgericht saßen, hüllten sich in Schweigen.

Doch sie halten sich für unschuldig – zumindest juristisch. Für die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bestehe keine „wirksam übertragene Pflicht“, nach einem Hinweis von Fahrgästen die Notmaßnahmen einzuleiten. „Das ist nirgends niedergeschrieben“, argumentierte ein Verteidiger. Die Angestellten einer Security-Firma werden jedoch von der BVG geschult. Es werde auch das Thema ,Person im Gleisbett‘ angesprochen, sagte ein früherer Betriebsleiter der U-Bahn.

„Das Wichtigste ist, Meldung zu machen oder die Notbremse ziehen“, sagte der 61-jährige Zeuge. „Den Zugführer informieren, damit der das Richtige tun kann.“ Die Angeklagten hätten laut Ermittlungen einfach an die Fahrertür klopfen und die Warnung weitergeben können. „Gehört das zu den Pflichten? Wo steht das?“, wurde der Ex-Betriebsleiter gefragt. „Das erwarte ich von Sicherheitsleuten“, sagte er mehrfach. Es reichte nicht. Der Richter erklärte: „Uns geht es darum, den Pflichtenkreis festzustellen.“ Jene Ausbilder der BVG, die die Angeklagten in die Gefahrensituation „Person im Tunnel“ eingewiesen hatten, sollen nun als weitere Zeugen befragt werden.

Kopfschütteln bei vielen Zuschauern im Saal. „Da fragt man sich doch, warum Security-Leute da sind“, schimpfte eine Frau. Fassungslos ging einer der Zeugen aus dem Saal. Er war damals der vierte Mann in der Gruppe der Uniformierten und hatte aus dem Zug gesehen. Gegen ihn wurde bereits 2010 verhandelt. Er habe die Situation leider nicht so gefährlich eingeschätzt, sagte er. „Nach neun Stunden Arbeit ist bei mir die Reaktionszeit auch nicht mehr so schnell.“ Er bekam sechs Monate Haft auf Bewährung. Der zweite Prozess um fahrlässige Tötung durch Unterlassen soll in einigen Monaten neu aufgerollt werden.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false